net
OK, jetzt weiß ich, dass die Seite Urheberrechtlcih geschützt ist....aber trotzdem, jeder kann behaupten, dass das seine Seite ist...
Hab auch noch was nettes gefunden:
"Der Abruf von Internetseiten in den Arbeitsspeicher des eigenen Rechners stellt nach der Systematik des Urheberrechts eine genehmigungspflichtige Vervielfältungshandlung dar. Denn nach § 69 c UrhG ist bereits die vorübergehende Vervielfältigung wie "Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms" zustimmungspflichtig. Dem folgt auch die Datenbankrichtlinie der EU."
->Ohne zustimmung darf man sich die Seite nich mal anschauen

....
geht aber wegen:
"§ 69d UrhG sieht vor, daß für den Fall, daß keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung des Computerprogramms zwischen dem Rechteinhaber und dem Nutzer vereinbart wurde, im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung die vorübergehende und auch dauerhafte Vervielfältigung zustimmungsfrei ist. Dies setzt aber voraus, daß seitens des Rechteinhabers mit dem Upload auf den Web Server zum Abruf stillschweigend die Einwilligung zur vorübergehenden oder dauerhaften Vervielfältigung erteilt wird. Demnach wäre die Freigabe der Web Site zum Abruf eine konkludente Einwilligung des Urhebers oder Rechtsinhabers zu der bestimmungsgemäßen Nutzung, d.h. dem vorübergehenden Laden in den Arbeitsspeicher."
....sehr komplex (dies ist nur ein klitzekleiner Auszug)
Gut, ich werd jetzt mal diesem anderen Link nachgehen, und dort mal fragen, was ich mache, wenn jemand meine Seite klaut...oder besser, wie ich nachweise, dass das wirklich meine Seite ist
