-==Storno gebuehr!==-

Jenny

Moderatorin
hallo leutz,

ich weiss nicht wirklich ob man mir hier helfen kann oder gar ob meine frage hier passend ist, aber wenn man verzweifelt ist, waehlt man alle moeglichkeiten :)

ich wollte vor ein monat kurzfristig eine skiireise ueber ein reisebuero buchen. die anfrage dauerte etwa 3 tage, und danach wuerde mir gesagt dass das von mir gewuenschte hotel ausgebuch sei. der reisekaufman hat mir eine alternative angeboten, die ungefaehr meine wuensche zutraff. nach erneute senden die anfrage hat er mir erzaehlt dass das hotel 2 km auserhalb der skiiort ist, was natuerlich zu eine sofortige storno fuhr. der storno-fax hat er 20 min. spaeter an der reiseveranstalter geschickt. ich muss vielleicht an diese stelle erwaehnen, dass ich fuer die zweite anfrage nicht unterschrieben habe. nun bekamm ich eine rechnug von den, in hoehe 750 DM Storno gebuehr. nach mehrere gespraeche mit reisebuero und veranstalter, haben sie mir gesagt, ich muss das geld zahlen sonst kommt es zu einer streitrecht! duerfen sie solche "sauereien" mit kunden machen und so viel storno gebuehr verlangen, fuer eine buchung die keine war!

ich weiss echt nicht weiter! hoffe jemand kann mir ein guten rat geben!

vielen dank schon mal in voraus!
 
was sagen denn die allg. geschäftsbedingungen deines vertragspartners? steht da was drin von so hohen stornogebühren?
und wenn ja, hattest du möglichkeit, die AGBs vor vertragsschluss ohne grössere probleme einzusehen?
bye,
mo
 
Ich würde sagen, wenn Du nichts unterschrieben hast bist Du auf der sicheren Seite,.......

Und wenn das vors Gericht kommt hast Du die besseren Karten!

(ich bin aber kein Jurist)
 
ehrlich gesagt ich habe die AGBs nicht gelesen...mein reiseberater hat mir das auch nicht erklaert. und wie gesagt, das war nur ne anfrage, und keine buchung. weil er die anfrage um kurz nach 19 uhr abgeschickt hat, und wie schon geschrieben die storno fax 20 min. spaeter, meinte er das die reiseveranstalter am naechste arbeitstag gleichzeitig die papiere bekommt und zum keine anfrage kommen wuerde.

wg. die hoehe die storno gebuehr, hat mir der neckerMANN erzaehlt das es abhaengig von die zeit ist. ich haette ja kurzfristig gebucht. und bei oben genannte reiseveranstalter braucht man nix unterschreiben, weil eine geschickte anfrage gilt auch als TAN. "neckermann macht (eben) moeglich" :mad:

weisst vielleicht noch jemand ein rat?
 
vielleicht solltest Du Deinen "Fall" mal in der örtlichen Verbraucherschutzzentrale vortragen, die sollten sich mit solchen Fällen auskennen....
 
hai Jenny

leider kann ich dir hier in diesem forum keine konkreteren ratschläge en detail geben, aber sollte der veranstalter tatsächlich auf dieser storno - gebühr beharren, nützt die verbraucherzentrale leider wenig (erfahrungswerte). dann solltest du dich lieber mit einem anwalt in verbindung setzen, denn wenn es so gelaufen ist, wie du es schilderst, ist es nicht iO.

zum thema AGB und unterschrift ist es leider nicht gar so einfach, wie von collin dargestellt (sorry); aber trotzdem solltest du es nicht auf deine kappe nehmen.

Grüße Lance
 
Hi Jenny,

ich bin kein Jurist, aber ich habe ein BGB zu Hause. Keine Ahnung, ob ich Dir das jetzt schreiben darf oder nicht, ich tue es aber einfach.

Ich schreibe Dir einen Paragraphen auf, der sich auf Wucher und damit zumindest auf die m.E. nach überhöhte Storno-Gebühr bezieht.

Das ist aus dem BGB, dtv Verlag, 42. Auflage (1998):

§ 138 [Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher]

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
 
hi nonens,
das passt leider gar nicht.
die frage, die zu klären ist, ist ob ein rechtswirksamer vertrag zustande gekommen ist, aus dessen abwicklung sich dann die weiteren ansprüche ergeben.
@jenny: du hättest die agbs lesen müssen, da steht sowas drin. für den fall, dass es sich um eine überraschende klausel handelt, ist diese hohe storno-gebühr rechtswidrig. um das rauszufinden, würde ich den preis deiner reise ins verhältnis setzen. wenn die 10000 teuros kostet, dann sind 325 wirklich günstig :)
bye,
mo
 
Michael schrieb:
[B für den fall, dass es sich um eine überraschende klausel handelt, ist diese hohe storno-gebühr rechtswidrig. um das rauszufinden, würde ich den preis deiner reise ins verhältnis setzen. wenn die 10000 teuros kostet, dann sind 325 wirklich günstig :)
bye,
mo [/B]
:)
Eigentlich geht es schon in die Richtung. Was ich zitiert habe, bezieht sich auch auf das Verhältnis Preis-Leistung. Und so hatte ich das in der Uni auch gelernt (Privatrecht für WiWis).
Wenn die Reise nicht so teuer war, die Gebühr aber schon, steht das in keinem Verhältnis zu der Leistung, was Wucher bedeuten würde.

Was das "abgeschlossene Rechtsgeschäft" betrifft, bin ich ahnungslos, aber dazu wollte ich ihr keinen Rat geben, weil ich das gar nicht kann ...
 
sorry,

aber bezüglich des wuchers seid ihr leider ein wenig in der falschen spur:)

denn bei reisen geht es auch um fragen der buchung bei fremdfirmen etc., so daß ggf. anfallende weitere gebühren als pauschalierter schadensersatz berechtigt sind. nicht zwingend ist die gebühr vergütung des reisebüros.

also Jenny, lass dir mal aufschlüsseln, was die da erheben und worauf sie es stützen.

Grüße Lance
 
ich bin mir sicher, das es der beste weg ist, eine zahlung erst einmal prinzipiell abzulehnen und die gegenseite davon in kenntnis zu setzen, das man einer gerichtlichen auseinandersetzung gelassen entgegensieht.

dann sollen die sich erstmal rühren. wenn sie dann auf den busch hauen, kannst du dich immer noch entsprechend wehren. mach' dir mal keinen kopf. du solltest dich nicht von derartigen drohungen einschüchtern lassen. ist eine billige methode, jemandem angst einjagen zu wollen. spricht auch nicht für den reiseveranstalter.

ich denke, du hast keinen fehler gemacht.
 
das ist ja klar dass ich das machen wuerde. mri geht es vor allem darum, ob die reiseveranstalter so ein hoehere storno-gebuehr bei anfrage (nicht buchung!!!) verlangen darf. fuer eine nicht durchgefuehrte reise, fallen fuer die reiseveranstallter keine sach- und personalkosten, oder?

angst koennen sie mir nicht einjagen, aber aerger die ich nicht umbedingt brauchen kann :D

danke an diese stelle an alle, die mir geantwortet haben!
 
es fallen evtl. Kosten an.

Ich denke es handelt sich um eine Stornopauschale, dann wäre es gerechtfertigt.
Wenn jemand eine 10000 eur Reise bucht, und die dann 1 Tag vorher storniert, entfällt eben dieser Verdienst...Aber der nicht reisende möchte auch nicht 10000 für nix zahlen. Da kommt dann so eine Stornopauschale (die eben auch unschuldige Trifft) sehr gelegen.
Also von daher wäre eine Stornopauschale gerechtfertigt.


PS: Winterurlaub bucht frau/man nicht beim Neckermann, ausser man/frau hat Geld...und dann auch soviel um diese Stornogebühren zu bezahlen.
 
gerechtigkeit gewinnt

das wollte ich nur sagen!

neckermann hat die storno-gebuehr storniert nach schreiben von mein rechtsanwalt.

danke an diese stelle nochmal, an alle die sich an mein "problemchen" beteilgt haben.
 
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