tach mannen.
habe auf meiner seite ein recht reges fussball-tippspiel.
nun will der verein die zu vergebenden gewinne sponsorn.
problem, genehmigungspflichtiges und wenn nicht genehmigt entsprechend strafbares glücksspiel liegt eigentlich vor. soweit ich inzwischen weiss ist es jedoch möglich dem zu entgehen, wenn die gewinne unerheblich sind und damit aus dem glücksspiel ein "unterhaltungsspiel" wird.
ist jemanden dazu etwas bekannt?!
wo liegt eine erhebliche grenze??
..??
habe auf meiner seite ein recht reges fussball-tippspiel.
nun will der verein die zu vergebenden gewinne sponsorn.
problem, genehmigungspflichtiges und wenn nicht genehmigt entsprechend strafbares glücksspiel liegt eigentlich vor. soweit ich inzwischen weiss ist es jedoch möglich dem zu entgehen, wenn die gewinne unerheblich sind und damit aus dem glücksspiel ein "unterhaltungsspiel" wird.
ist jemanden dazu etwas bekannt?!
wo liegt eine erhebliche grenze??
..??