Abmahnung, wegen Spammens

antiheld2000

New member
hi,
da flatterte mir doch tatsächlich heute eine Abmahnung ins Haus.
Ein Herr XXX aus XXX der Rechtsanwalt ist, bittet um Unterlassung weiterer Sendungen von E-Mails oder ähnlicher Werbung.
Nun das ist sein gutes Recht, nur hab ich keine Ahnung, wie der Herr in meinen Newsletter hineingekommen ist und er möchte nun, dass ich ihm eine Unterlassungserklärung unterschreibe, in der er im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- € haben möchte.
Ausserdem möchte er, dass ich seine Kosten, die ihm durch das Schreiben entstanden sind (236,36 €) erstatte.
Ich schreibe ihm derzeit gerade eine Unterlassungserklärung, in der ich mich verpflichte, ihm nie wieder wissentlich unaufgefordert E-Mails oder sonstige Werbung zuzuschicken. Aber ich sehe nicht den geringsten Grund ihm
a) seine Auslagen zu zahlen und
b) eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.
Ich sehe das aus dem Grunde nicht ein, weil ich nicht kontrollieren kann, wer ihn da einträgt.
Ich hab vorher noch nie was von dem Herrn gehört und ausserdem hätte er sich im Vorwege auch selber dort austragen können und/oder mir einfach 'ne Mail schicken können.
Bin ich damit der sicheren Seite?
 
bezügl. der kontrollmöglichkeit:
schicke doch jeder eintragung in deinen newsletter eine mail hinterher, die der user bestätigen muss. dann hast du das wenigstens geklärt.
dann sollte in jedem newsletter eine möglichkeit geboten werden, sich auszutragen.
wegen der kostennote: der spinnt. ich denke zwar, dass das rechtmässig ist, was er da tut, da du ihn ja mit deiner werbung belästigt hast, aber normalerweise schiesst man nicht sofort scharf sondern warnt. kann ja wirklich ein fehler gewesen sein,
ich fürchte aber, dass du schlechte karten hast. versuch das doch mit dem telephonisch zu regeln.
vielleicht ist er ja pleite, weil er gleich abmahnt. oder er heisst v. gravenreuth oder syndikus..
wenn du´s wirklich wissen willst, ruf lance an. nummer gibts per email-request an mich.
bye,
mo
 
das mit der kontroll email ist mir während des antwortschreibens auch eingefallen. werde ich wohl bei gelegenheit machen und den newsletter reseten, um auf nummer sicher zu gehen.
das mit dem anrufen ist ne gute idee, werde ich morgen mal machen. vielleicht postet sir lancelot ja auch noch was vorher zu dem thema. sonst pm ich dich nochmal an.
 
wie ist den deine newsletter anmeldung aufgebaut ?

1. nur anmelden und gut ?

2. oder muss der user eine checkbox klicken, wo er zustimmt von dir newsletter zu erhalten (opt-in) ?

3. oder und bekommt zusätzlich nach dem anmelden noch eine bestätigungs e-mail (wie MO sagt) (double-opt-in) ?


wenn ersteres der fall ist, sieht schlecht aus, weil du keine eindeutige permission (zustimmung) von ihm hast.

wenn 2. und 3. der fall ist könnten die chancen gut stehen das du die auslagen nicht bezahlen musst. weil eine zustimmung von ihm vorliegt. ob er sich nun selbst eingetragen hat oder nur ein spaßvogel ist nicht klärbar, nur bei 3. wärest du voll abgesichert.

ich denke das es nur ein spaßvogel war, der jemanden was "gutes" tun wollte. ich denke auch das er sich angegriffen fühl und sofort eine abmahnung stellt, liegt zum hauptteil daran, dass das wort "fickverbot" nicht gerade freundliche rüber kommt.
was aber nichts mit dem sachverhalt zutun hat, ehr was mit der jeweiligen persönlichen empfinden.
 
Original geschrieben von womstar
wie ist den deine newsletter anmeldung aufgebaut ?
1. nur anmelden und gut
so war es aufgebaut (hab das ding erstmal rausgenommen).

sollte dies grund genung sein, mir eine kostenpflichtige abmahnung zukommen zu lassen, würde ich es aber ziemlich paradox finden, da ich (okay ist ein wenig weit hergeholt, aber) somit ja auch bei jedem pizza-service-wurfzettel oder bei jeder postwurfsendung dieselbe prozedur durchziehen könnte. das kann doch nicht wirklich eine rechtliche grundlage haben.
bei diesen sendungen hätte ich noch nicht mal die möglichkeit, mich so komfortable aus der verteilerliste der "postwerfer" zu entfernen...
 
Durch das Ausfüllen der Eingabefelder und dem Abschicken des Formulars hat man dann doch schon ein Opt-In? Eine Checkbox tut da nichts weiter an Hürden auferlegen, es sei denn sie wäre mit Nutzungsbestimmungen und deren Zustimmung verbunden.

Was man dadurch immer noch nicht verhindern kann ist die Problematik, daß irgendwer fremde Empfänger in die Liste einträgt. Sei es im Auftrag oder aus Jux, oder Haß, oder was auch immer.
Dies kann man nur umgehen, wenn man zunächst eine neutral gehaltene Authentifizierungsmail an den vermeintlichen Empfänger sendet und ihn um Bestätigung seiner Eintragung durch z.B. Anklicken eines Links bittet. Dadurch kann man auch gleichzeitig falsche oder ungültige E-Mail Adressen ausschliessen.

Im Zuge der Beweissicherung solltest Du versuchen herauszubekommen, wer diesen Eintrag vorgenommen hat. Vielleicht läßt sich ja daraus etwas ableiten...

Der Antiheld hat aber auch ein Pech in letzter Zeit, erst Strato, dann Hacker, dann Abmahnungen.... wo soll das noch enden??
 
also das recht hast du.
sprich wenn jemand dir eine wurfsendung in deinen briefkasten schmeißt, obwohl du deutlich am briefkasten ein schild angebracht hast, "bitte keine werbung", hast du ebenfalls das recht auf unterlassung zu klagen.

sicher werden das die wenigsten machen, aber das recht hast du.

deswegen sind die ja auch tierisch hinter her wegen den spam-mails, was ja in der usa nun auch zu hohen strafen führen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von womstar
also das recht hast du.
wenn ich da wirklich das recht zu haben sollte, dann kann der typ gerne seine kohle haben, dann weiss ich ja meinen zukünftigen nebenverdienst, mit dem ich solche verluste wieder ausgleichen kann. mann, mann, mann, das macht doch alles keinen spass...
 
@albu,

nein, nur eintragen und gut ist nicht mehr heutzutage, dass ganze nennt sich permission-marketing und unterliegt gewissen regeln. die erste besagt, es dürfen nur opt-in-emails zu marketing zwecken verwendet werden. sprich emails die der kunde wirklich bestellt und seine zustimmung gegeben hat.

sicher kann der spaßvogel diese checkbox geklickt haben, darum ist auch der einzig rechtlich sicherste weg aus der sicht von permission-marketing, double-opt-in.

aber durch die checkbox wird dieser eintrag fürs erste bestätigt und unterliegt in dem fall klar den regeln des P-M's und ist nicht abmahnungsfähig, eigentlich.

ich leß nur gerade zufällig ein buch darüber ;)
 
Bevor Du irgendwelche Aktionen schriftlicher oder telefonischer Art unternimmst, schau Dich erstmal bei Abmahnwelle um. Die haben in den Foren breitestes Wissen zum Thema Abmahnungen und Internet gesammelt. Dort gibt es Erfahrungsberichte, Tipps, Hilfen und vieles mehr. Kann ich nur wärmstens empfehlen.
 
Also wenn man ein Formular ausfüllt mit Name und E-Mail Adresse, einzig zu dem Zweck einen Newsletter anzufordern, dann ist das ein Opt-In. Wenn man dann das beschriebene Verfahren zur Authentifizierung benutzt, _dann_ wäre das ein Double Opt-In. Eine Checkbox die zum Zeitpunkt des ersten Opt-Ins angeklickert werden kann reicht meiner Meinung nach nicht, um einen Double Opt-In zu erzeugen, da dann ja noch nicht einmal der erste Opt-In erfolgt ist.
Zusätzlich sollte man in jeder Mail ein Opt-Out Link oder ein Adresse zum einfachen Austragen angeben.
 
ich meinte die checkbox ist ein opt-in, die authentifizierung-mail ist double-opt-in.

naja ist ja auch erstmal wurscht ... im nachhinein hat man immer gut reden ... ich glaub das brauch anitheld nicht.
 
@stsY2K: Sicher sind die Sachen zum Teil lächerlich. Der Sinn des Vereins ist ja auch möglichst viel Material zu sammeln, um den Abmahnern das Handwerk zu legen, falls die Forderungen unberechtigt sind. Und selbst wenn sie rechtlich begründet sind, müssen sie nicht berechtigt sein.

Ich denke das Projekt sollte Unterstützung finden, da sich ja immer mehr Leute finden, die Abmahnungen als lukrative Neben- oder sogar Haupteinnahmequelle benutzen.

Und für uns Webfrickler ist das glaube ich recht interessant, was da vor sich geht und wie man sich dagegen schützt. Da gibt es sogar einen Impressumsgenerator, damit man auch nichts vergisst.
 
OK, wenn ich als Anwalt in der freien Wirtschaft versagt hätte und kurz vor dem finaziellen Ruin stünde, würde ich auch versuchen, auf diese Weise mein Lebensunterhalt zu sichern... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja das schlimme! Die brauchen ja nur etwas im Internet surfen und nach falschen Impressii (heißt die Mehrzahl so?) suchen. Die Textbausteine für die Abmahnung finden sie auch schon im Internet.

Leicht verdientes Geld.... :mad:
 
habe gerade mit einem anwalt geredet und mit ihm meine unterlassungserklärung angepasst. hier quasi als tipps ein paar hinweise

- es ist durchaus rechtens und ich muss reagieren
- die formulierung in der unterlassungserklärung sollte ich auf jeden fall noch anpassen, so dass ich nur eindutig die mir bekannten emailadressen seinerseits mit einbeziehe
- der gegenstandswert, auf den er seine entstandenen kosten bezieht habe ich gesenkt, da es in deutschland auch fälle gibt, in denen kein gegenstandswert als berechnngsgrundlage genommen wird (andererseits gibt es auch vergleichbare fälle mit wesentlich höherem gegenstandswert)
- ein anwalt, der sich selbst vertritt, darf keine umsatzsteuer mitberechnen (grenzt laut meinem anwalt an betrug)

- die sache mit den 2 opt-ins: mein anwalt meinte, dass es zwar zur zeit dass sicherste ist, aber es diesbezügl. bis dato keine rechtssprechung gibt.
 
die richtigen Spammer kriegt man eh nicht am A.... aber wenn so ein Winkeladvokat mal wie auch immer er da hineingekommen sein mag, einen Newsletter erhält, den er nicht haben will, dann finde ich es schon recht unverschämt hier gleich mit ner Kostennote zu kommen.

Aber Anwälte verstehen offensichtlich keine andere Sprache. Die Erfahrung habe ich selbst gemacht.
Eine Rückmail, damit du ihn aus der Liste herauszunehm kannst hätte ja gereicht, und die kostet nicht 200.

Die Rechtslage scheint ja recht unklar zu sein. Ich denke in Zukunft ist der sicherste Weg der mit der Rückmail an den angemeldeten Newsletterempfänger mit nem Aktivierungskey, dann dürfte nichts mehr schiefgehen. Ob da nämlich eine Check-Box oder mehrere geklickt wurden, das macht den Kohl auch nicht fett. Kann ja auch Jeder machen.
 
Sorry, aber es ist mehr als blauäugig wenn man meint, das für einen Newletter ein einfaches eintragen der eMail adresse ausreicht. Das kann jeder mit jeder eMail adresse machen, da hat sogar die SPD mal einen von einem ganz speziellen Anwalt Post erhalten und verloren.

@antiheld: Du solltest mal versuchen rauszubekommen, ob der Herr Abmahnungschreiber das evtl. mehrfach getan hat, Serienabmahnungen sind für den abgemahnten weitaus günstiger :D. Also, schmeiss mal google und co an, evtl. kannst du ja noch was sparen....
 
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