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wie (kann) kann ich den Admin umgehen?

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garnele

New member
Hay @ all,

ich habe folgendes Prob. Ich sitze am tage in einer Bildungseinrichtung bei der natürlich wir als Teilnehmer keine Rechte haben um irgendwelche Software zu installieren oder deinstallieren. Nun hab ich mir aber auch dort (so wie privat auch) FF inst. Ich bekkomen aber die J2RM nicht inst. mit der Meldung das ich keine Rechte besitze. (Auf diesen Rechnern ist XP home inst.)

Kann man das umgehen?

Für einen Tipp bin ich echt danbar :mooh:

in diesem Sinne bis dene herzlichst die garnele
 
wenn ihr da kein Recht habt Software zu installieren dann würde ich es auch nicht machen, willst Du, dass Du irgendwelche Leute auf deinem Rechner irgendwas installieren, was Du da nicht haben willst?
 
Um bei ebay nach Handys zu suchen, braucht man kein J2RM. ;)

Ich habe diese Typen in meiner Klasse verflucht, die keine Ahnung hatten und dachten, sie müssten alle Sicherheitsbarrieren umgehen, weil sie sich zu fein waren, dem Unterricht zu folgen...
 
@ bs und weitere solcher Typen

Wie bist du denn drauf?

A) -besitz ich seit Jahren kein Handy mehr
B) -war das eine normale Frage auf die man anscheinend ---ich drück es mal vorsichtig aus---- jugendlich antworten muss
C) -es heutztage nicht möglich ist eine Frage zu stellen bei der man eine "unhöfliche" Antwort bekommt (um es wieder vorsichtig auszudrücken)
und letztens ist mir deine Meinung echt xxxxxxxxxx egal. Ich nahm an man kann eine Frage stellen die dann in einer normalen Art und Weise beantwortet wird.

in diesem Sinne mit freundlichen Grüssen die garnele
 
garnele schrieb:
C) -es heutztage nicht möglich ist eine Frage zu stellen bei der man eine "unhöfliche" Antwort bekommt (um es wieder vorsichtig auszudrücken)
und letztens ist mir deine Meinung echt xxxxxxxxxx egal. Ich nahm an man kann eine Frage stellen die dann in einer normalen Art und Weise beantwortet wird.

in diesem Sinne mit freundlichen Grüssen die garnele
zu C): auf eine solche Frage:
garnele schrieb:
Kann man das umgehen?
erwartest du ernsthaft eine "höfliche" und sachliche Antwort? Und das womöglich noch von einem Administrator hier drin? :D
 
Freelancer schrieb:
auf eine solche Frage:
erwartest du ernsthaft eine "höfliche" und sachliche Antwort? Und das womöglich noch von einem Administrator hier drin? :D
Ich würde es mir ehrlich gesagt erwarten und ich denke auch, dass man es sich erwarten kann. Manche Aussagen mancher Leute sind manchmal wirklich unangebracht, vor allem Newcomern gegenüber, die mit dem "Schmäh" hier noch nicht vertraut sind, find ich das äußerst unfair. Und insbesondere das Team sollte wissen, was es wem gegenüber sagen darf, um jemanden nicht zu verletzen.
 
@ all

Ich würde es mir ehrlich gesagt erwarten und ich denke auch, dass man es sich erwarten kann. Manche Aussagen mancher Leute sind manchmal wirklich unangebracht, vor allem Newcomern gegenüber....usw

das Newbys, so wie ich einer bin aber trotzallem mal eine Frage habe, bedeutet noch lange nicht für solche xxxxxxx (setzt euch ein was ihr wollt) das diese xxxxxxxx dämmlich antworten können. Wenn das eben aber nun doch der Fall ist dann bin ich hier verkehrt. In disem Sinne

mit freundlichsten Grüssen die garnele
 
Auszug aus dem Strafgesetzbuch Deutschland:
Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland schrieb:
(...)
StGB § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich
begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie
ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(...)
StGB § 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht
oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes
Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(...)
 
so, jetzt hat jeder 1x recht gehabt und ich mach diesen thread hier zu.
 
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