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Nehmen wir mal an, eine Person (ich) ist bei einem kostenlosen Webspace-Provider angemeldet! Der Provider offeriert ganz ordentliche dienste, fällt jedoch 2 mal im Monat aus! kann man dagegen rechtlich was unternehemn, d.h. hat man anspruch auf Verfügbarkeit?!
hmm bin ich auch schon drauf gekommen, da die ihre Website aber auch über ihren Server laufen lassen (der halt grad down is) konnt ich nich dort gucken! Wollt nur fragen, ob man nicht generell einen Anspruch drauf hat! Ist ja so, als würden die Ihren Service anbieten, wieder nicht mehr anbieten, anbieten usw.!
obwohl... die haben ja banner! Indirekt bezahle ich also was! Durch mich bekommen die ja Geld! Das selbe ist glaub ich auch ohne Werbung zu haben gegen einen bestimmten betrag!
hi,
albu hat völlig recht. ausserdem haben die in ihren nutzungsbestimmungen bestimmt stehen, dass die user (!=kunden, denn kunden zahlen) keinen anspruch auf 99,9999% verfügbarkeit haben. wenn du das willst, musst du ein schweinegeld bezahlen.
also: akzeptier´s oder such dir nen bezahlprovider, der was taugt. uns z.b.
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