wait-list bei der denic

TB

Administrator
Domain auf der nix passiert...

Hi @ll!

Ich habe folgende Frage. Es gibt doch meines Wissens ein Urteil, das sogenanntes Domaingrabbing untersagt. Folgender Sachverhalt: ich betreue die Webpräsenz einer deutschen HipHop-Band mit dem Namen Caféhaus. Die läuft unter cafehaus.tv . So und jetzt will ich zusätzlich die cafehaus.de haben. Die gehört aber jemandem, auf der passiert aber seit der Registrierung überhaupt nix.
Ja und jetzt brauch ich das Aktenzeichen des Urteils, damit ich einen Versuch straten kann, mir die Domain zu holen...

Danke schonmal für Eure Hilfe

Tobi
 
Solange kein Markenschutz der Band besteht, hast du schlechte Karten. Cafehaus ist in meinen Augen auch ein ziemlich allgemeiner Begriff, der sich wohl nicht oder nur schwer schützen lässt.

Probiere es doch einfach mit einem Wait / Dispute Antrag bei der Denic, somit kann die Domain ausser an dich an niemanden sonst übertragen werden.

Ansonsten hilft Dir bestimmt auch schon folgende Seite bei der Denic weiter: http://www.denic.de/doc/recht/faq/ansprueche.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle von Dir gegebenen Links beziehen sich jedoch auf geschütze Begriffe und auf das Namensrecht. Cafehaus ist jedoch meines Wissens nach ein allgemein gültiger Begriff, da dürfte ein Bandname keine Rolle spielen, ansonsten kann ich meine Band ja auch mercedes-fahrer nennen, dürfte aber dem stern aus Stuttgart nicht passen.

Beste Möglichkeit, mit dem Inhaben in Verbindung setzen und eine Möglichkeit finden, die im Konsenz getragen wird. Wahrscheinlich ist der Erwerb dieser Domain billiger als irgendwelche Anwaltskosten zu tragen :D
 
Der WAIT-Eintrag bei der DENIC ist im August 2000 abgelaufen.
Diese Art von Reservierung ist nicht möglich.

Ich würde den damaininhaber einfach mal anschreiben, bevor man irgendwas anderes versucht. Vielleicht hat dieser bereits das Interesse verloren oder hat keine besonderen finanziellen Interessen daran ! :))

Viele Grüße,

Spacemouse
 
Zuletzt bearbeitet:
*grrrr*

Sorry Leutz, habe meinen ersten Eintrag hier bei Euch versaut... wollte eigentlich zu dem anderen Thema antworten ... *schäm*

Ich bessere mich, ich versprechs :))

Viele Grüße,
Spacy
 
Macht nix, Michael oder ein andere Mod kann dieBeiträge zusammenführen :).

Der Wait, oder nun vielmehr dispute Antrag bei der Denic bewirkt auch nicht mehr, als das diese Domain im Zeitraum von einem Jahr nicht an eine dritte Preson, ausser Dir oder dem aktuellen Inhaber übertragen werden kann. Als Reservierung ist das nicht anzusehen sondern soll vielmehr davor schützen, das der aktuelle Inhaber sich einer rechtlichen Auseinanderwsetzung entziehen kann, indem er die Domain einem dritten überträgt.

Letztendlich obliegt es immer der Person, die Ansprüche auf eine Domain geltend machen will, diesen entweder in einer privaten Einigung oder per Gerichtlicher Anweisung durchzuboxen.
 
grundsätzlich

ist es ein allgemeines prob, eine domain für sich zu beanspruchen, aber style hat nicht unrecht, dass es ein problem mit der schützbarkeit des begriffes caféhaus geben könnte.

jedenfalls ist der beste schutz für domains, wenn man sich eine marke schützen läßt, am besten als wortmarke (dauert allerdings im moment unheimlich lange <beamte eben>). aber dann müssen auch die geschützten klassen übereinstimmen.

aber sag mal, hat denn der plattenvertrieb deiner band keine schutzrechte gesichert? wäre vielleicht mal ratsam, dort anzufragen, denn wenn die band mal erfolg hat, könnte es probs geben.

aber mit domain-grabbing entscheidungen wirst du in deinem falle wohl eher weniger erfolg haben.

schreib den domain - inhaber einfach mal an, ich denke, ihr findet da schon eine lösung.

Grüße Lance
 
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