Verstehe ich das falsch?

brainshock

Lounge-Member
http://www.n-tv.de/602348.html schrieb:
Nicht immer alleine haftbar

Bei einem Auffahrunfall darf der "Hintermann" nicht zwangsläufig allein haftbar gemacht werden. Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor.

Dies gilt demnach insbesondere auf Autobahnen, wenn es auch wegen eines plötzlichen Spurwechsels des vorausfahrenden Autofahrers zu dem Unfall gekommen sein kann. In diesen Fällen sei eine gemeinsame Haftung durchaus angemessen (Az.: 4 U 290/04-31/05).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Berufung eines Autofahrers gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken statt. Der Mann war mit seinem Wagen auf einer Autobahn auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren. Er argumentierte, der Autofahrer habe plötzlich die Spur gewechselt. Dagegen führte der Unfallgegner aus, der Auffahrende habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Das Landgericht verurteilte diesen deshalb dazu, zwei Drittel des Schadens zu übernehmen.

Das OLG kam nun zu dem Ergebnis, das Landgericht habe vorschnell nach dem Grundsatz entschieden, wonach der Auffahrende stets schuld sei. Wenn sich der Unfallhergang nicht zweifelsfrei klären lasse und die Angaben des Auffahrenden durchaus nachvollziehbar seien, müsse es regelmäßig zu einer Haftungsteilung kommen.

Also wenn ich auf der Autobahn mit 250 Sachen auf der linken Spur fahre und ein Typ mit einem Golf II und aktuell 120 auf dem Tacho mir auf die Spur fährt, bin ich auch verantwortlich?? Was wollen die mit Sicherheitsabstand, wenn das Fahrzeug nicht auf meiner Spur war?

Was verstehe ich an der Meldung nicht?
 
Du hast Recht.
Ich verstehe jetzt die Aussage auch nicht wirklich.
Aber das ist das Deutsche Recht.
Umfassend und unverständlich...
 
Also für mich ist es verständlich:
Wenn du jemandem ins Heck fährst (zum Beispiel an einer Ampel) bist du schuld. Wenn du auf der Autobahn deinem Vordermann auffährst bist auch du Schuld, da das nur passieren kann, wenn du den Sicherheitsabstand (Reaktionsweg + Bremsweg) nicht einhältst.
Wenn dir jemand plötzlich in die Spur fährt ist es ein Problem wenn es keine Zeugen gibt, weil der Gegner behaupten kann er sei immer in dieser Spur gefahren und du ihm hinten rauf (den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast) - und da ist ja ganz klar wer Schuld ist :D.
 
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass ich die Entscheidung schwachsinnig finde... Natürlich verhalte ich mich im Verkehr nicht vorsätzlich verkehrsgefährdend.
 
brainshock schrieb:
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass ich die Entscheidung schwachsinnig finde...
Warum? Ist doch eine logische Entscheidung und sogar gut, dass es so ist, wie es ist.
Ein Auffahrunfall kann nicht abgestritten werden, wo die Dellen sind ist ned schwer festzustellen...
Nicht kannst du feststellen, ob der Unfallgegner kurz vorher die Spur gewechselt hat, es sei denn man sieht Spuren der Reifen am Asphalt, wie das Fahrzeug geschoben wurde. Und in einem Rechtsstaat gilt nunmal die Unschuldsvermutung (und das ist gut so, sonst könntest du wegen allem hinter Gitter kommen). Wenn niemand dabei war, kann der genau Hergang also ned nachgewiesen werden, bleibt also nur der Auffahrunfall.
 
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