weiss jmd., ob ich als leistungsempfänger dazu verpflichtet bin, meine kunden daraufhin zuweisen, dass sie bei inansruchnahme meiner lesitungen, die abgaben an die künstlersozialkasse zu entrichten? wenn ja, hat jmd da irgendwie mal so'n beispiel, wie er das macht (satz in der rg / im angebot)?