Urheberrechte.. oder so..

Doc

New member
Hallo!
Ich hab mal eine Frage, die nicht direkt etwas mit dem Programm Flash zu tun hat..
Ich bereite gerade einen Flashfilm vor, den ich bei einem Wettbewerb einreichen möchte.
Nun habe ich mir dazu aus verschiedenen Fernsehsendungen kurze Spachfetzen, z.B. Wortbeiträge aus Diskussionsrunden oder Amerikanischen Verkaufsshows gezogen, um meinen Film damit zu untermalen. Er nimmt sozusagen das heutige Fernsehprogramm ein bißchen auf den Arm und dazu brauche ich möglichst autentisches Klangmaterial. (Ich habe bewußt darauf verzichtet, Elemente aus Werbespots zu nehmen.)
Jetzt bin ich unsicher, ob ich das überhaupt darf.
Auf der einen Seite ist mein Film nicht kommerziell, das heißt, ich verkaufe ihn nicht und biete ihn auch nicht zum Verkauf an, sondern reiche ihn nur bei einem Wettbewerb ein. Auf der anderen Seite kenne ich mich nicht mit den Urheberrechten aus und weiß nicht, ob darin bereits eine Verletzung gewisser Rechte liegt.
Erschwerend kommt hinzu, daß in der Jury dieses Wettbewerbs auch Leute aus dem Bereich Film und Fernsehen sitzen werden und die vielleicht anders darüber denken.
Andererseits habe ich mal einen Flashbeitrag bei so einem Wettbewerb gesehen, in dem jemand eine Art Musikvideo zu einem sehr bekannten Song kreierte. Ob der Ärger bekommen hat, weiß ich nicht, aber zugelassen wurde der Film.
Was meint ihr?
Fällt das unter "Kunst darf alles" oder ist das.. halbkriminell?
 
achso, es kommen weder Namen von Leuten, Sendungen, Artikeln oder Sendern vor.. sowas habe ich dann immer rausgeschnitten. Auch keine Telefonnummern. Z.B. "bestellen sie jetzt dieses einzigeartige Sammlerstück"... oder sowas, das habe ich mir rausgeschnitten.
 
Ich denke nicht,

daß das Probleme geben könnte. Eventuell würde ich noch irgendwo (im Quelltext?) eine Quellenangabe machen, aus welchen Sendungen/Fernsehsendern Du Dein Material hast. Aber da Du ja nur Sprachfetzen verwendest, die Du auf Dein "Produkt" zurechtschneidest und das Original sehr verfremdet wird, glaube ich nicht an eine "Straftat". Selbst in Büchern stehen Verweise, werden Sätze zitiert mit Quellenangabe, und dort ist es ebenfalls legal.

Aber um sicher zu gehen, frage lieber mal einen Rechtsexperten, der kann Dir sicherlich weiterhelfen, weil es möglicherweise doch noch "wenns" und "abers" gibt, die wir uns alle gar nicht vorstellen können...
 
ich glaub zwar auch nicht das es probs macht, aber du könntest ja notfalls einfach mal ne email an die gema oder so schreiben dann bist du auf der sicheren seite!
 
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