Sound
Mahlzeit,
das mit dem Sound ist eine ziemlich blöde Angelegenheit. Generell darfst Du das urheberrechtlich geschützte Gut eines Dritten nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Es sei denn Du besitzt eine GEMA-Nummer und zahlst für den Gebrauch der Stücke.
Aber mal unter uns:
Wenn die Seite nicht gerade 10000 Klicks im Monat hat, sondern eher privatem Inhalt dient, dann bin ich mir recht sicher, dass sich niemand wirklich um Dich kümmern wird. Die Musikindustrie fischt lieber nach den großen Haien!
Bis dann,
RudiRalala