steuern und bannerschaltung

antiheld2000

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nabend.

weiss jemand, wie das ist, wenn man freischaffend tätig ist und auf seiner hp banner geschaltet hat, dann muss man das doch sicherlich bei der umsatzsteuer mit angeben, oder?
hmm... klingt eigentlich logisch. kann mir das jemand bestätigen?

gruss
bald freier antiheld
 
Die Erlöse aus Bannerschaltung mußt Du zu Deinen anderen umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen hinzurechnen. Normalerweise bekommst Du eine Gutschrift für die Bannerschaltung, die auch Umsatzsteuer enthällt. Bitte achte darauf, dass Du dafür auch Belege hast, auf denen die Umsatzsteuer entsprechend ausgewiesen ist. Die Umsatzsteuer darauf mußt Du selbstverständlich an das Finanzamt abzwacken.

Viele Grüße, Spacy
 
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