Stalking - Anklage wenn es zu spät ist

Freelancer

Lounge-Member
Hallo liebe jswelt`ler,

heute möchte ich einmal meinen Unmut über die lahme deutsche judikative Gesetzgebung von mir geben.
Thema: Stalking.

Mal eine kleine Erläuterung:
Stalking wird heutzutage von den meisten Personen unterschätzt. Durch die Medien wird mit einem Stalker meist ein verrückter Fan eines Prominenten verbunden, welcher einen Star meist über eine längere Zeit belästigt. Letztes großes Beispiel: Jeanette Biedermann, bei Ihr brach ein Stalker sogar in die Privatwohnung während Ihrer Abwesenheit ein. Das sind allerdings Beispiele, welche die schlimmen und nicht Öffentlichen Stalking-Fälle verharmlosen. Meist sind Stalker "Männer", welche sich durch irgend eine Art und Weise durch eine andere Person (z.B. deren Frau) verraten fühlen. Die bekanntesten Beispiele sind Männer, welche eine gescheiterte Beziehung hinter sich haben, und sich in Ihrer Ehre derart verletzt fühlen, das Sie die Ex-Frau bzw. Familie über lange Zeit bis zum Unglück terrorisieren. Dies beginnt bei Psycho-Terror - geht über Körperverletzung - und endet sogar bei Mord! - Und das nicht selten.

Was tut nun unsere Gesetzgebung? Tatsache ist, das solche Stalking-Fälle schlicht nicht geahndet werden. In den U.S.A. jedoch ist Stalking eine Straftat - zurecht. Denn das einzige was die Polizei gegen sogenannte Stalker unternehmen kann, ist bei Betroffenen in der Siedlung Streife zu fahren. Der Effekt ist gleich null. Selbst Körperverletzungen von Stalkern, welche meist ein Vorstadium von einem Mord sind, werden nur geringfügig geahndet, und lassen Stalker regelrecht kalt. Die Psyche solcher Stalker wurde schon von vielen Experten analysiert. Stalker sind nicht bekehrbar, ein klärendes Gespräch würde keinen Effekt erzielen, und sie sehr warcheinlich noch in deren Aktivitäten bestätigen.
Eine richtige Anklage tritt in Deutschland erst ein, wenn der Stalker sein Opfer ermordet, schwer verletzt, oder zimindest ein Mordversuch begangen hat. Obwohl heute viele Betroffene keine Hemmungen mehr haben, nach dem Anfangsstadium "Psychoterror" zur Polizei zu gehen, wird nichts unternommen - außer eventuell eine erhöhte Aufmerksamkeit der Wache. Die Gesetzgebung denkt zwar über eine Verschärfung der Gesetze nach, wirklich viel passiert ist aber noch nicht, und wird auch in naher Zukunft warscheinlich nicht passieren.

Was haltet Ihr davon?

Gruß
Freelancer
 
Ja, das ist ein generelles Problem, dass die Polizei erst eingreifen kann, wenn für sie wirklich was passiert ist. Aber anders herum betrachtet:
Ein Mensch will jemanden eins auswischen und behauptet (ohne, das es war ist) er werde von einer anderen Person belästigt. Er zeigt das polizeilich an und die Person wird verhaftet.

Will damit sagen, das die eine gesetzliche Gradwanderung ist.
 
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