Freelancer
Lounge-Member
Hallo jswelt,
ich hätte einmal eine kurze Frage rein aus Interesse - vielleicht kennt sich ja jemand aus - auch wenn es nichts mit Internetrecht zu tun hat.
Folgende Situation:
Die Polizei stoppt mein Auto, schaut meinen Führerschein, meinen Fahrzeugschein - und wegen mir noch mein TÜV und AU durch. Danach wollen Sie in mein Handschuhfach schauen. Hat die "Polizei" das Recht dazu, oder benötigen sie dazu nicht einen erhärteten Verdacht?
Ich weiß nicht ob es stimmt, aber ich habe gehört, das derarte Durchsuchungen (Zwecks Drogen etc.) nur der Zoll vornehmen darf, die Polizei jedoch die Privatsphäre im Auto erhalten muss und theoretisch einen Durchsuchungsbefehl für eine solche Durchsuchung bräuchte. Stimmt das? Wäre nett/interessant, wenn das jemand wüsste: Man will sich ja seiner Rechte und Pflichten bewusst sein
Grüße, Freelancer
ich hätte einmal eine kurze Frage rein aus Interesse - vielleicht kennt sich ja jemand aus - auch wenn es nichts mit Internetrecht zu tun hat.
Folgende Situation:
Die Polizei stoppt mein Auto, schaut meinen Führerschein, meinen Fahrzeugschein - und wegen mir noch mein TÜV und AU durch. Danach wollen Sie in mein Handschuhfach schauen. Hat die "Polizei" das Recht dazu, oder benötigen sie dazu nicht einen erhärteten Verdacht?
Ich weiß nicht ob es stimmt, aber ich habe gehört, das derarte Durchsuchungen (Zwecks Drogen etc.) nur der Zoll vornehmen darf, die Polizei jedoch die Privatsphäre im Auto erhalten muss und theoretisch einen Durchsuchungsbefehl für eine solche Durchsuchung bräuchte. Stimmt das? Wäre nett/interessant, wenn das jemand wüsste: Man will sich ja seiner Rechte und Pflichten bewusst sein
Grüße, Freelancer