OK, wen's interessiert:
Scheiße...wird wohl doch nix mit Musik umsonst im Inet
Stand: Nov 2000
Informationen zur Lizensierung zum Anbieten von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer
Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise werden dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht.
Das Mixen von Musikwerken berührt neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch andere Rechte, deren Abklärung unter Umständen zeitaufwendig und mühselig ist.
Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu hören sind, keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet abgeklärt werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Rechte und Rechteinhaber:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Dies stellt einen sogenannte Bearbeitung des Musikwerkes dar. Einer Bearbeitung muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Wer der zuständige Musikverlag ist, kann Ihnen unsere Dokumentationsstelle in Berlin, Frau Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, sagen.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder einer Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Infos dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter
www.ifpi.de.
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA ihre Rechte vergeben. Die Höhe der Lizenz wird zur Zeit noch individuell vereinbart, da noch keine Tarife veröffentlicht sind. Bitte wenden Sie sich an Frau Nicola Allingham, nallingham@gema.de.