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Recht: GEMA im Internet?

K

kutiku

Guest
Wie läuft's denn so...muss ich Gemagebühren zahlen, wenn ich Musik auf die Seite hau?

Oder gibt's ne "Qualitätsgrenze" ab der man zahlen muss?

Und wie ist es mit Stücken, die nicht vollständig veröffentlicht werden?

Wenn ich zahlen muss, gibt's irgend ne Möglichkeit, die Gebühren legal zu umgehen?
 
also grundsätzlich musst du gema bezahlen wenn du die musik öffentlich zugänglich machst! wenn du eine geschlossene benutzergruppe hättest z.b. mit passwortschutz oder so und deine seite nur privat genutzt wird brauchst du keine gema!

ich hatte das problem auch schonmal bei bg-sound, und wir sind da direkt zum composer des sounds gegangen (war irgendnen soundstudio) und ham mit denen ne vereinbarung getroffen und gemeinsam nen antrag auf GEMA-befreiung gestellt! jedoch weiss ich nicht wie das genau abläuft! da würde ich mich mal woanders z.b. bei der GEMA erkundigen! ich habe nur indirekt die sache mit der gema mitverfolgt!
 
danke

Ja das soll ne private Seite werden....ich werd' mich dann wirklich mal bei der GEMA schlau machen!
 
ja die seite ist zwar privat aber der inhalt öffentlich zugänglich, das wird wohl das problem werden! ich würde die lage vielleicht mal per email an die gema schicken oder mal anrufen oder so! kannst ja danach posten was daraus geworden ist!
 
hey, das würd mich auch interessieren!
sag mal unbedingt bescheid was draus geworden ist.

wollte auf meiner page auch mp3s von noch unbekannten bands
(mit deren zustimmung natürlich) veröffentlichen
und wußte gar nicht, daß man da gebühren bezahlen muß...

was soll denn das auch...
naja, bitte mich auf dem laufenden halten :)
mfg, riddler
 
Also fakt ist,
dass grundsätzlich jegliche Art der Musikveröffentlichung (egal ob Funk-Radio, Webradio, MP3s, WAVs, Realstream) erstmal gebührenpfichtig ist.
Und normal ist heutzutage auch jede Band in der GEMA , zahlt dafür Gebühren und will natürlich auch was davon haben.
Aber zum wiederholten mal in diesem Thread, GEMA fragen, Gewissheit haben ;)

CU
MichiS
 
ja, aber wenn zB

Leute ne "Garagenband" haben
und sich ab und zu nen kleinen Auftritt selbst organisieren
und vielleicht selbstgebrannte CDs (mit eigenen Stücken) verscherbeln,
sind die doch a) nicht in der GEMA und zahlen b) auch garantiert dafür keine Gebühren.
Und wenn ich dann deren Musik im Internet veröffentliche soll ich Gebühren zahlen?
das kann doch nicht stimmen, also ich verstehs nicht.

Wenn man vielleicht ne eingetragene Band ist
mit Plattenfirma oder Label,OK
aber doch nicht mit ner kleinen "Garagenband"

oder sieht das wer anders?
riddler
 
status

ich hab ne Mail an Gema geschickt...und warte.

Auf deren Seite hab ich vollgenden Auszug:"es sei denn, daß der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind."

In der Mail hab ich gefragt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen "Kreis abzugrenzen", und wann diese "Beziehungen" bestehen.

Mal schaun, was die meinen....

Achja Riddler...bei Garagenbands ist das was anderes...es ist ja ihre eigene Musik, mit deren zustimmung darfst Du alles...ich denk mal, man darf prinzipiell mit der Zustimmung des Urhebers alles....aber mal schauen, weil mir geht's nicht um Garagenbands!
 
hui...

das beruhigt mich sehr.
sonst könnt ich ja mein ganzes projekt einstampfen.
soweit käme es da noch gebühren zu zahlen.
würd mich aber auch sehr wundern,
wenn man das in dem fall müßte.

trotzdem interessierts mich sehr,
also bitte schnell posten wenn du ne antwort bekommst
*ungeduldigsei* :)
mfg,
riddler
 
hmmm....?

Die von der GEMA ham mir immer noch nicht geantwortet?
Bin ich zu ungeduldig? oder soll ich den noch ne Mail schicken?....denk das hat keinen Sinn, ich werd dann mal anrufen!
 
OK, wen's interessiert:

Scheiße...wird wohl doch nix mit Musik umsonst im Inet :(

Stand: Nov 2000



Informationen zur Lizensierung zum Anbieten von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer



Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise werden dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht.

Das Mixen von Musikwerken berührt neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch andere Rechte, deren Abklärung unter Umständen zeitaufwendig und mühselig ist.

Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu hören sind, keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet abgeklärt werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Rechte und Rechteinhaber:



1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes

Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Dies stellt einen sogenannte Bearbeitung des Musikwerkes dar. Einer Bearbeitung muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Wer der zuständige Musikverlag ist, kann Ihnen unsere Dokumentationsstelle in Berlin, Frau Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, sagen.



2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte

Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder einer Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Infos dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de.



Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA ihre Rechte vergeben. Die Höhe der Lizenz wird zur Zeit noch individuell vereinbart, da noch keine Tarife veröffentlicht sind. Bitte wenden Sie sich an Frau Nicola Allingham, nallingham@gema.de.
 
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