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Also: Lass' es lieber sein.ct schrieb:In Deutschland ist der Einsatz von Überwachungssoftware nicht ohne weiteres erlaubt, selbst dann nicht, wenn in der Firma im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die private Nutzung des Internet untersagt ist. Der Einsatz von Überwachungssoftware verletzt das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Software dieser Art kann nur punktuell eingesetzt werden und nur dann, wenn der begründete Verdacht auf eine Straftat besteht. Bei uns sind auf dem Bildschirm auftauchende Hinweise wie ‘Hallo, dieser PC wird überwacht!’, erschummelte Erklärungen in Lizenzbedingungen oder Formulierungen wie ‘Mit dem Start dieses PC sind Sie einverstanden, dass alle Tastaturanschläge aufgezeichnet werden’ rechtlich ohne Bedeutung. Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die das Einverständnis zur Überwachung absichern wollen.
Du wirst lachen, aber ich hab' da mal ein ähnliches Tool im Internet gefunden!brainshock schrieb:Hui, wunderbarer Link...![]()
Das gibts doch gar nicht! Wie ist das denn passiert?Albu schrieb:Du wirst lachen, aber ich hab' da mal ein ähnliches Tool im Internet gefunden!