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Ein Guthaben auf Handy-Prepaid-Karten verfällt auch dann nicht, wenn länger nicht mit dem Handy telefoniert und die Karte nicht erneut aufgeladen wurde. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor (Az.: 12 O 16098/05). Anders lautende Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkbetreibern sind dem Urteil zufolge nicht zulässig.
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