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Verkauft ein Unternehmen seine Waren bei Internetauktionen wie Ebay an Verbraucher, muss es sich an die Vorschriften für so genannte Fernabsatzverträge halten. Darauf macht die Rechtsanwaltskammer Celle aufmerksam.
weiterlesen bei PCWelt
[Kasimir83: /]Nicht wirklich neu, aber auch nicht wirklich bekannt.
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