Nur mal blanke Neugier.

kasimir83

Lounge-Member
Finanzamt und Polizei dürfen eine Firmenniederlassung nur per Durchsuchungsbefehl durchsuchen(?), was ist mit deren Internetpräsenz? Dürfen die ohne Durchsuchungsbefehl (o.ä.) in Passwortgeschützte Bereiche eindringen?
 
soweit ich weiß ist das abhören bzw. einsehen verschlüsselter bzw. geschützter Daten ist verboten, ich kann mir nicht vorstellen, dass es da, neben Durchsuchungsbefehel etc., Ausnahmen gibt ...
 
kasimir83 schrieb:
Finanzamt und Polizei dürfen eine Firmenniederlassung nur per Durchsuchungsbefehl durchsuchen(?), was ist mit deren Internetpräsenz? Dürfen die ohne Durchsuchungsbefehl (o.ä.) in Passwortgeschützte Bereiche eindringen?
Die Frage ist: brauchen die dazu einen Durchsuchungsbefehl für Deine Firma, oder eher für Deinen Provider??
 
Genau!
Und dürfen die sich im Rahmnen einer normalen Ermittlung Informationen aus Geschützten Bereichen selber holen? Sprich: den entsprechenden Bereich hacken?
 
gibt es einen Unterschied zwischen Daten auf einer Festplatte lesen oder eine Festplatte einfach nur an sich nehmen...also beschlagnahmen oder wie das heißt????
 
Zur Beschlagnahme gehört doch erstmal eine Durchsuchung, weil wie soll eine Festplatte verhaftet werden, die in einem Server eingebaut ist, der in einer Firma oder Rechenzentrum steht. Und woher soll man wissen, daß es genau die Platte war und nicht einfach eine völlig andere Platte, wenn man sie nicht selbst ausbaut?

Aber wie schon gesagt ein Durchsuchungsbefehl für die Webseiten der Firma X ist nicht notwendig, wenn man einen für den Provider Y hat, wo die Webseiten gehostet werden, denn dann hat man ja Zugriff auf alle Platten und damit Daten.
Wenn man natürlich selbst hostet, dann ist das was anderes.....

Aber jetzt sach mal, was willste denn da Böses hinter einer .htaccess verstecken??
 
das sind sehr diffizile fragen,

die nicht pauschal beantwortet werden können und etwas längere ausführungen bedürfen.

da gibt es auch zugriffe bei gefahr im verzug etc. wusstet ihr z.b. dass die polizei schon anhand von handy - pings bewegungsprofile erstellt, und das nicht im rahmen der gesetzlichen vorgaben?

also handy schön ausmachen:))))

vielleicht schreibe ich ja mal einen beitrag dazu für die js - welt.

grüsse Lance
 
[handy ausmach /]
WIE, nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben... woher nehmen die denn dann die Berechtigung dazu?

Ich dachte bislang immer 42 wäre die Antwort, ist es also doch die 23?
 
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