MehrwertSteuer

riddler

New member
Hi Folks!

Ab wann muß man eigentlich MwSt an den Staat berappen?

Immer wenn man etwas verkauft?
Oder erst ab einem gewißen "Einkommen" bzw. Erlöses?
Denn zB bei einem Flohmarkt gibts ja auch keine MwSt.

Wenn man eine selbsterstellte CD über eine page verkaufen will,
muß man da MwST berappen und wenn ja, wie? Steuerkarte?

Hey Mo:
Du verkaufst hier doch auch deine JavaScriptCDs, oder?
Wie läuft das?

mfg, Riddler
 
Grundsätzlich kassiert der Staat immer ab - wie das bei Flohmärkten geregelt ist weiss ich nicht. bei der JS CD darfste sicher sein dass die versteuert wird

Um wsa verkaufen zu können im größeren maße musst du eigentlich ein Unternehmen haben / GRünden oder Lizenz haben (Angaben ohne Gewähr)
 
ja, aber sind ja nicht im "größeren Maße".

deswegen wollt ich ja wissen obs da irgendwelche regelungen gibt.

um ins detail zu gehen:
wollte zusammen mit nem kleinen label einen musik-sampler machen mit "unbekannten" bands.
und den dann über die labelpage/mailorder und auch meine page vertreiben.
Wenn ich mal von nem Stückpreis von etwa 5Euro ausgehe und hoch optimistisch auf 15CDs/Monat schätze, käme ich auf etwa 75Euro.

Das kann man nun nicht großen Stil nennen...
Muß man bei so kleinen Einkommen auch MwSt berappen und wie sieht das alles aus? Muß ich evtl. sogar ein Gewerbe oder ähnliches gründen, bevor ich was verkaufen kann?

oder zählt sowas unter privater verkauf/handel oder so?

mfg, riddler
 
Ich habe zwar auch keine Ahnung in Rechtsangelegenheiten, aber Du solltest bei "gewerblichen" Verkäufen die MwSt für den Endverbraucher draufhauen und diese dann an das Finanzamt abführen. Denn wenn jemand z.B. Deine CD gewerblich nutzt, wird er die an Dich bezahlte Umsatzsteuer wiederum vom Finanzamt wiederbekommen.
Solange man diese Dinge steuerlich absetzt, muß man auch Umsatzsteuer ansetzen/abführen.

Auch Privatpersonen können so etwas verkaufen, müssen es aber angeben, glaube ich. (Ich könnte ja auch theoretisch die HTML-, PHP-, etc. Bücher absetzen, die ich mir als Privatperson kaufe.)

Lege mich da aber nicht fest. :)
 
Du solltest dafür auf alle Fälle ein Gewerbe angemeldet haben, ein geringfügiges reicht, dann kann das mit der jährlichen Steuererklärung gemacht werden. Wenn du allerdings eine Umsatzgrenze überschreitest, kann das finanzamt auch viertelfährlich auf dich zukommen und die Hand aufhalten.

Auf alle Fälle kannst du die abzuführende MwSt. mit der selbstgezahlten MwSt. gegenrechen, also alle Quittung aufheben! Zahlst du mehr als du abführen musst, erstattet das Finanzamt die Differenz in der Regel. Passiertdas öfter, werden die Finanzwächter dir vorwerfen, das das kein richtiges Gewerbe ist, sonder nur ein "Hobby". Schlimmstenfalls schliessen die jungs Dir das dann wieder :)

Genaueres weiss ein Steuerberater, der sich ab einer gewissen Umsatzsumme aber auch lohnt!
 
Ich würde diese Art von Einnahmen als Liebhaberei einstufen und damit wäre keine Umsatzsteuer draufzurechnen und zu entrichten. Wenn Du Gewerbe anmeldest fällst Du ohnehin in die Kleinunternehmerregelung und könntest eigentlich auch keine Umsatzsteuer geltend machen. Also wozu Papierkram und Gewerbeanmeldung. Wichtig aber: Bei der Einommensteuererklärung als sonstige Einkünfte angeben. Die Einkommensgrenzen und die gesetzlichen Regelungen dazu schaue ich morgen mal in der Kanzlei nach :))

Bis morsche also :))

Eure Spacy
 
Zuletzt bearbeitet:
uh, so viele antworten!
big thx, erstmal!!!
hab jetzt gerade leider nicht die zeit auf alles zu antworten,
aber werd ich morgen nachholen...

sollte ich vielleicht noch erwähnen,
daß ich 19 bin und zivi?
von daher ist das mit dem einkommen ja eh so,
das ich eigentlich keins besitze... (nur sold)

mfg, riddler
 
das ist relativ ein einfach:

du musst dein gewerbe anmelden, damit die stadt weiss, was du machst. dann bekommst du eine steuernummer beim finanzamt und bist fortan statuierte "melkkuh" und musst alles angeben, was du einnimmst und ausgibst (geschäftlich UND privat). aber das machen arbeitnehmer ja auch (einkommenssteuer).

die mehrwertsteuer, die du einnimmst musst du abführen und die, die du selbst für irgendwas zahlst, fürht derjenige ab, der sie bekommt. dann entscheiden deine steuerlich absetzbaren ausgaben (und die summe deiner mwst.-zahlungen an andere) darüber, wie viel du davon zurückerstattet bekommst. gute unternehmer bekommen die ganze mwst. wieder zurück, oder sie haben einen guten steuerberater.

das dumme bei der selbstständigkeit ist immer die umsatzsteuercorauszahlung, die im vorhinein geschätzt wird. das zahlst du für umsatz, den du noch gar nicht gemacht hast. mit ein bisschen pech, hast du am ende eines quartals viel mehr umsatz gemacht, als erwartet und musst umsatzsteuer nachzahlen. wenn du weniger gemacht hast, als erwartet, lässt das finanzamt lange mit der rückzahlung auf sich warten.

ein kleiner tipp von mir: LEGE DICH NIEMALS MIT DEM FINANZAMT AN! die dürfen und können alles ... und zwar oft ohne ankündigung. wenn die der meinung sind, ihnen steht irgendwas zu, dann stehen die unangekündigt vor deiner tür und pfänden, bis die bude leer ist. am nächsten tag gehst du zu deiner bank, willst ein bisschen kohle abholen, und schwups: DEIN KONTO IST GEPFÄNDET für z.B. 8 dm kraftfahrzeugsteuer, die du verschlampt hast. in dem moment hat die bank das recht dir das konto zu kündigen, was die auch meist machen. und zwar auch für 8 mark.

noch fragen?
 
uiii uiiii birdy ... verschrecke doch nicht die Leute mit solchen Schauergeschichten !!!
Das dauert schon mal Jahre von Gewerbeanmeldung bis zu Steuerfestsetzung und Pfändung! Wenn man es darauf ankommen lassen will !!!
Bei der Kfz-Steuer hast Du Dir wohl vieeeeeeeeeeeeeeeeel Zeit gelassen, sollte es Deine eigene Erfahrung gewesen sein *ggggggggggg*
Das Einzige, was unser Kandidat hier beachten soll ist die Frage nach der Gewerblichkeit oder Liebhaberei. Dafür gibt es bestimmte Einkommensgrenzen und Regelungen.
Ich schaue morgen mal in Ruhe nach ...

Nur mit der Ruhe !

Grüße, Spacy
 
Was hast Du für bissige Hunde als Finanzbeamte .. ich stehe zu meiner Aussage, auch allein aus beruflicher Erfahrung heraus!

Viele Grüße, Spacy
 
Ja, so eine Kontopfändung ist nicht nett, und von heute auf morgen geht es auch meistens, da hilft kein betteln und kein flehen :D :D

Trotzdem, ich meine bis 32.000 DM gilt eine Gewerbe als geringfügig und die Quartalsweise Umsatzsteuergeschichte entfällt. Allerdings solltest du dann hin und wieder auch mal einen Gewinn ausweisen, damit die Dir das nicht wegen Liebhaberei dichtmachen, das dürfen die dann nämlich ;).

Steuererklärungen musst du dann natürlich machen genauso wie fleissigst alle Belege sammeln, die irgendwie relevant sind.

Birdy's Erfahrungen kann ich nur bestätigen, lieb und nett sein, blöde Sprüche nur denken statt sagen, auch wenn du Recht haben könntest. Ist der Ruf erst ruiniert, kommt der Beamte gänzlich ungeniert :D :D
 
HALT !!
Nur mal in Erinnerung rufen ... es geht hier um 75 Euro im Monat. Es handelt sich um einen Zivi, der nur seinen Sold bezieht. Er liegt einkommensteuerlich im Existenzminimum-Bereich. Sonstige Einkünfte im Bereich von 900 Euro sind nun mal Liebhaberei!!! Daher .. keine Umsatzsteuer, keine Gewerbeanmeldung, da keine Gewerblichkeit !!!

Noch Fragen???

Grüße, Spacy
 
Ich entschuldige mich und behaupte das Gegenteil ... hab noch mal mit einer Kollegin (Steuerberaterin) gesprochen.
Gewerbeanmeldung: ja, könnte ja passieren, dass Du mehr Erfolg hast als Du denkst;
Umsatzsteuer auf Rechnungen: nein, da Kleinunternehmer;
Vorteil ... alle Kosten (Kosten für das Brennen der CD's und was Du dafür sonst noch brauchst, zB Kosten Deiner HP usw.) können gegengerechnet werden.
Sollten auf diese Weise Verluste entstehen, kann das mit anderen Einkuftsarten verrechnet werden.
Fazit: insgesamt weniger Steuern.
Nachteil: paar Mark für die Gewerbeanmeldung ein Finanzamtvormular ausfüllen und ein Mal im Jahr eine Einnahme-Überschuß-Rechnung mittels eines Programms machen. (Kosten der Software auch absetzbar)

Das wars und damit schließe ich dieses Thema. :)

Vielel Grüße, Spacy
 
mh,mh...
ich fasse also nochmal zusammen:

1. gewerbe anmelden!
kostet geld, stimmts?
wieviel denn etwa und ist das etwas einmaliges oder zB jährlich?
und wo melde ich mein gewerbe an?

2. keine MwSt
also brauche ich keine MehwertSteuer(Umsatzsteuer?) zahlen,
weil ich als Kleinunternehmer gelten würde?

3. könnt allen möglichen schmuh absetzen
bißchen blöd, da ich die CDs nicht selber brennen würde...

4. müßte jedes Jahr ne Steuererklärung machen??

mh, alles blöd :(
naja, egal...
ist das alles so richtig wie ichs verstanden hab?

mfg, riddler
 
1. gewerbe anmelden!
kostet geld, stimmts?
wieviel denn etwa und ist das etwas einmaliges oder zB jährlich?
und wo melde ich mein gewerbe an?
-----> einmalig 18 Euro wenn ich mich nicht irre beim Gewerbeamt Deiner Stadt

2. keine MwSt
also brauche ich keine MehwertSteuer(Umsatzsteuer?) zahlen,
weil ich als Kleinunternehmer gelten würde?
-----> genau, keine USt bei Rechnungen, die Du schreibst, daher keine ans Finanzamt

3. könnt allen möglichen schmuh absetzen
bißchen blöd, da ich die CDs nicht selber brennen würde...
-----> Schmuh, ja ... Kosten für Rohline, Kosten fürs Brennen zB brauchst Du neue PC Teile???, Geschäftsessen, usw.
Wichtig: Du hast für das ALLES Quittungen !!!!

4. müßte jedes Jahr ne Steuererklärung machen??
-----> Ein Mal in Jahr ja! Bissi mehr Aufwand, als die normale, dafür gibt es nette Programme, die das für Dich erledigen.

Viele Grüße, Spacy
 
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