Müsste ich Umsatzsteuer anmelden?

ulrich1992

New member
Müsste ich wenn ich ganz selten für jemanden eine Arbeit erledige (z.B. eine Webseite bauen) und dafür geringere Geldbeträge verlange, gleich ein Gewerbe/Umsatzsteuer anmelden, um keine Angst haben zu müssen, von irgendwelchen Abmahnanwälten verklagt zu werden?

Und was bringt der Satz:
Keine Ausweisung der MwSt. nach §19 Kleinunternehmer Umsatzsteuergesetz.
 
Müsste ich wenn ich ganz selten für jemanden eine Arbeit erledige (z.B. eine Webseite bauen) und dafür geringere Geldbeträge verlange, gleich ein Gewerbe/Umsatzsteuer anmelden, um keine Angst haben zu müssen, von irgendwelchen Abmahnanwälten verklagt zu werden?

Und was bringt der Satz:
Keine Ausweisung der MwSt. nach §19 Kleinunternehmer Umsatzsteuergesetz.

jeder darf (glaube ich) 400 Euro im Jahr dazu verdienen, ohne dass es irgendwelche Probleme gibt, danach musst/solltest du Gewerbe anmelden... bei dir macht sicherlich die Kleinunternehmerregelung sinn.... als Kleinunternehmer hast du dann auch die Möglichkeit ohne Umsatzsteuer zu arbeiten, lies dir entsprechende Infos einfach im Internet an

PS wie sollst du denn abgemahnt werden, wenn du irgendwelche Webseiten programmierst, aber niemand davon was mitbekommt? Oder machst du Werbung für deine Dienste?! Wenn ja wird die Sache schon kritischer... dann bist du eventuell sogar verpflichtet Gewerbe anzumelden. (aber ich bin kein Anwalt/Steuerberater :d )
 
Ja, man kann in der Gewerbeanmeldung die Variante Kleinunternehmer verwenden. Eine Firma wird jedoch immer gern eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. haben wollen weil sie diese entsprechend verbuchen kann.

Es geht also weniger um den Geldbetrag den du erhältst sondern hauptsächlich darum das Du keine Rechnung mit Mwst. für Deinen Kunden ausstellen kannst/darfst wenn Du keine Gewerbeanmeldung hast. Aus privater Tasche kann jeder dich in beliebiger Höhe beauftragen und bezahlen.

Wenn ich dir privat heute sage mach mir mal für 2000€ ne Website. dann ist das vollkommen legitim aber auch die Zahlung ist dann reine privatsache. Ich erhalte keine Rechnung mit Mwst. die ich irgendwo absetzen könnte. Für dich ist das kein Lohn oder Gehalt.

Solltest Du jedoch Leistungen vom Leistungszentrum erhalten, so zählt jedes Geld welches du erhältst als Einnahme und wird dir von den Leistungen zum größten Teil abgezogen.

Wenn das ganz offiziell sein soll, kann dein Auftraggeber dich auch als geringfügig beschäftigten bei der Bundesknappschaft anmelden. Wenns sich immer wieder um den gleichen Auftraggeber handelt für den du ab und an was arbeitest.
 
Wenn ich dir privat heute sage mach mir mal für 2000€ ne Website. dann ist das vollkommen legitim aber auch die Zahlung ist dann reine privatsache. Ich erhalte keine Rechnung mit Mwst. die ich irgendwo absetzen könnte. Für dich ist das kein Lohn oder Gehalt.

?? ich glaube die Aussage ist falsch! das wäre Schwarzarbeit! Das sind Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit die entsprechend versteuert werden müssen (lohnsteuer, krankenkasse etc.)
 
ach tatsächlich? Ist das nicht reine privatsache wenn ich z.B. für nen freund ne Site mache und der gibt mir dafür Geld muss ich das geheimhalten oder melden?
Wenn ich Jemandem meinen PC privat verkaufe und erhalte dafür Geld dann ist das doch auch meine Privatsache oder etwa nicht. Ich will natürlich nicht zur Schwarzarbeit aufrufen...
 
Du musst zwischen Dienstleistung und Warenhandel trennen. Wenn du deinen alten PC verkaufst, so ist das ein privater Verkauf von gebrauchten Gütern, dass musst du nicht versteuern.
Verkaufst du jetzt aber jeden Monat einen haufen PCs dann wird das zum gewerblichen Handel und du musst es versteuern (Ebay Effekt ;-)).
Bei Dienstleistungen gibt es auch die sogenannte "Nachbarschaftshilfe". Hier fließt dann kein Geld sondern Gegenleistungen im gleichen Wert. Das ist ebenfalls Steuerfrei. Fließt jedoch Geld, so kann es als Schwarzarbeit gesehen werden (s. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe).
Ich denke am Ende ist aber auch die Summe und die Menge mitentscheidend. Denke mal dass sich kein Finanzamt aufregt, wenn man als Hobby einem bekannte eine Website macht und der diese mit einem Betrag vergütet der auch als Geschenkbetrag fließen könnte (deutlich unter 1000 EUR). Wie sollte das auch nachgewiesen werden?
Aber wie gesagt: Werden Dienstleistungen vergütet, so ist es steuerlich anzumelden (ob als Gewerbe oder als Freiberufler (auch das gibt es in der IT mittlerweile)) ist zu klären.

Nachtrag: Hier ein Link zu dem was ich mit Ebay Effekt meine: http://www.geizkragen.de/magazin/ge...zamt-ebay-user-unter-die-lupe-nimmt/1746.html
 
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