ulrich1992
New member
Müsste ich wenn ich ganz selten für jemanden eine Arbeit erledige (z.B. eine Webseite bauen) und dafür geringere Geldbeträge verlange, gleich ein Gewerbe/Umsatzsteuer anmelden, um keine Angst haben zu müssen, von irgendwelchen Abmahnanwälten verklagt zu werden?
Und was bringt der Satz:
Keine Ausweisung der MwSt. nach §19 Kleinunternehmer Umsatzsteuergesetz.
Und was bringt der Satz:
Keine Ausweisung der MwSt. nach §19 Kleinunternehmer Umsatzsteuergesetz.