Lieferungsverzug

gitiai

New member
Hat eigentlich nicht nur mit Internet zu tun - dasselbe Probölem dürfte es bei allen bestellungen egal welcher art geben und bevor ich es bei recht.de und e-recht24.de versuche, dachte ich mir, poste ich mal in diesem genialen forum. Also:

Hab mir was im Internet bestellt (www.tdshop.de) , aber die ware bis heute nicht erhalten. (Hab da schon mal was bestellt und die ware erhalten).
Am Anfang habe ich noch freundlich per E-Mail gefragt, wann ich denn die ware erhalten würde. Als Antwort bekam ich, dass die ware schon längst abgeschickt wurde und dass die post die ware wahrscheinlich verloren hatund dass sie sie mir nochmal schicken. Das haben sie aber nicht gemacht und inzwischen antoworten sie mir auch nicht mehr auf e-Mails. Da die Bestellung Anfang März getätigt wurde und in den Lieferungsbedingungen eine Lieferungszeit von max. 5 tagen angegeben wurde, schrieb ich dann vor 4 wochen einen brief, dass sie mir die waren innerhalb von zwei wochen zuschicken sollten oder ich trete vom Kaufvertrag zurück. Das haben sie natürlich nicht gemacht und ich habe ihnen die erste mahnung geschickt. Da sie mir das geld wahrscheinlich immer noch nicht zurücküberweisen werden, werde ich in einer woche die zweite mahnung schreiben, aber was dann??.
Dann kommt irgendwas mit insolvenzverfahren von einem bestimmten amtsgericht.
Suche jetzt eine seite, auf der die anschriftadresse für das amtgericht steht, welches für hessen zuständig ist. (Liegt irgendwo in Hühneburg oder so ähnlich.) Oder wenn jemand, was bestimmt der fall ist, auch schon mal was bestellt hat und die ware nicht erhalten hat, kann er seine erfahrungen auch posten.
Es geht zwar nur um dreißig Euro, aber hab für nen kumpel was mitbestellt und der nervt mich jetzt jeden tag, wo sein geld oder noch besser vielleicht auch das handycover bleibt.
 
Vorkasse ist eigentlich immer schlecht, auch wenn bereits gute Erfahrungen gemacht wurden ;).

Am besten suchst du Dir einen Anwalt vor Ort, der sich bei denen mal kurz vorstellt (telefonisch sollte reichen), dann geht das ganz fix.

Genauso wie viele Kunden bei Beträgen in dieser Höhe hoffen, vom Mahnwesen des Lieferanten ausgeschlossen zu werden, gibt es alt auch Firmen die darauf vertrauen das der Kunde bei "kleineren Beträgen" nicht mit Kanonen auf Spatzen schiesst ;).
 
Zurück
Oben