Junkee[]
Lounge-Member
http://www.heise.de/newsticker/meld...-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html
Wenn ich das richtig interpretiere muss man ab 2011 sein Onlineangebot mit einer Altersfreigabe kennzeichnen und wenn man keine Ahnung von den Einschränkungen hat bedeutet das, dass das Angebot ab 18 freizugeben ist.
Kommt das gesetzt jetzt wirklich?
Was meint ihr dazu bzw. was werdet ihr machen (wenn ja)?
Wenn ich das richtig interpretiere muss man ab 2011 sein Onlineangebot mit einer Altersfreigabe kennzeichnen und wenn man keine Ahnung von den Einschränkungen hat bedeutet das, dass das Angebot ab 18 freizugeben ist.
Kommt das gesetzt jetzt wirklich?
Was meint ihr dazu bzw. was werdet ihr machen (wenn ja)?