Berlin
, den 05.03.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir
, die Internetagentur More Style Berlin
, mussten bei Ihrer Produktpräsentation auf
www.ebay.de (Artikelnummer: 3664582478) feststellen, dass diese Produktpräsentation unserem noch laufenden Angebot (Artikelnummer: 3663302103) bei
www.ebay.de//kein Komma visuell sowie textlich zu großen und nicht übersehbaren Teilen entspricht.
Ihr Angebot auf
www.ebay.de:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...;category=25982
Unser Angebot auf
www.ebay.de:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...E:IT&rd=1
Wir fordern Sie daher auf(, Komma nach alter Rechtschreibung, neue muß nicht) Ihre Angebotsbeschreibung innerhalb von 3 Tagen
//kein Komma visuell sowie textlich so zu überarbeiten, dass jegliche Wi
edererkennung mit unserem Angebot nicht mehr möglich ist und wir in keiner Weise mit Ihrem Angebot in Verbindung gebracht werden.
Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen
, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, da Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Sie haben sich ohne unsere Zustimmung
//kein Komma unser geistiges Eigentum angeeignet und zueigen gemacht und in einem kommerziellen Rahmen als Ihres angepriesen.
Wir sehen keinerlei Kompromissbereitschaft in diesem Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Inhaber und Geschäftsführer
Robert Engelhardt
Kommentar zu oben: in einem erweiterten Infinitiv mit "zu" kommt heutzutage nicht mehr zwingend ein Komma hin, aber bei eingeschobenen Nebensätzen, wie im vorletzten Absatz zu sehen, schon.
Ich hoffe, ich hab in dem kleinen Kommentierfeld alles zu korrigierende gesehen, ansonsten editier ich nachträglich noch mal oder bitte um Nachsicht und wiederum um Korrektur
