Impressumspflicht

votecmän

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das neue datenschutzgesetz schreib bei internet präsentationen ein impressum vor (bei printmedien schon längst üblich).
in kürze - was muss rein:

firma
name
strasse
ort
land
tel
fax
email

ust id

bei rechtsanwälten, steuerberaten usw noch die kammer

(besser zuviel wie zuwenig reinschreiben)

reicht der kontakt nicht aus?
leider nicht, hier die original email von hannes nagel (internet world):

Hallo, Herr Ehrenfeld, es ist im Zweifelsfall besser, die Angaben Explizit unter der Überschrift Impressum laufen zu lassen. Spart Ärger und bereitet keine Mühe, denke ich.
Mit freundlichem gruss
Hannes Nagel

einen kleinen bericht über das neue dv-gesetz findet ihr
auf meiner hp (www.ehrenfeld.org)
 
Hai

die pflicht zur angabe des jeweiligen verantwortlichen gab es schon länger; das teledienstegesetz ist nur durch die gesetzesänderung vom 14.12.2001 erheblich verschärft worden, vor allem was den umfang der angaben betrifft.

nachzulesen ist das gesetz auch hier:

http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm

das teledienstgesetz aber nicht zu verwechseln mit dem teledienstdatenschutzgesetz, welches u.a. den umgang mit den daten der nutzer betrifft.

leider habe ich online noch keine aktuelle quelle gefunden. aber ich schau mal, was sich machen läßt:)))
 
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