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Was das angeht ist wahrscheinlich §2 TDG (Teledienstgesetz) ganz interessant.Die Frage ist, ab wann muß man ein Impressum haben? bzw. in welchen Fällen würde eine email-Adresse reichen?
Ich verstehe das so, dass also auch auf nicht-kommerziellen Seiten ein vollständiges Impressum enthalten sein muss, halt nur ohne so Dinge wie USt-Id, Handelregistereintrag, Gerichtsstand usw.§2 Abs. 1 TDG:
Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).
§2 Abs. 3:
Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.