impressum ... was muß rein?

Merlin

New member
hallo zusammen.

ich habe nun schon soviele meinungen gehört, dass ich nun völlig wirre im koppe bin.
was muß nun in ein impressum alles hinein?
die adresse + dem kompletten namen der firma + tel und fax nummer ... + geschäftsführer ...
und da verliessen sie ihnen :(

außerdem ... ist es pflicht, es als impressum zu kennzeichnen oder kann man das alles in beispielsweise "about us" integrieren?

nun noch zu letzten frage: eine mail addy muß angegeben werden. ich habe aber ein contactformular unter dem link kontakt und würde darauf verweisen ... ist dies rein rechtlich möglich? oder MUSS man die mailaddy ausschreiben, sodas sie ersichtlich ist?

ich hoffe ihr könnt mir helfen ... ist glaub ich auch mal ganz interessant für andere.

greetz and nice weekend
 
kompletter frima

vorname, name
position

verantwortliche

komplette anschrift

telefon
(optional telefax)
email
web

steuernummer
wenn vorhanden auslandssteuernummer
wenn vorhanden handelsregisternummer


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also entweder impressum oder kontakt eins von beiden, aber mit allen eben genannten.

impressum oder kontakt müssen immer von jeder seite aus erreichbar und sichtbar sein.

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so jedenfalls mein stand.
 
Als erstes muß die vollständige Firmenbezeichnung rein, also Mustermann GmbH&Co. KG oder so. Einzelkaufmänner werden mit E.K. gekennzeichnet.
In der Adresse muß die Postanschrift drinstehen, nicht nur ein Postfach!
Um Telefon und Faxnummer wird noch gestritten, aber sicher ist sicher. Macht ja auch Sinn, das reinzuschreiben.

Die Registernummer, -art und -ort. Z.B. Handelsregistereintrag.

Bei einer Juristischen Person, also Gesellschaft, Verein o.ä. muß zusätzlich eine vertretungsberechtigte Natürliche Person (Geschäftsführer, Vorstand) angegeben werden.

Eine _gültige_ MAiladresse muß angegeben werden. Es reicht kein Formular oder der Hinweis auf einen mailto:-Link.

Falls für den Anbieter eine behördliche Zulassung notwendig ist, Name und Anschrift der Genehmigungsbehörde, ggf. Datum und Gültigkeit der letzten Genehmigung.

Bei reglementierten Berufen gibt es noch kompliziertere Regelungen, die ich auch nicht so genau kenne. Deshalb lasse ich sie hier unberücksichtigt.

Die Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden. Keine Steuernummer!

Falls kommerzielle Werbung für Dritte gemacht wird, den Auftraggeber und dessen gesetlichen Vertreter.

Den Namen des für die journalistischen-reddaktionellen Inhalte des Webprojektes.

Hinweis, falls man Inhaber von Marken oder Warenzeichen ist, die auf der Website verwendet werden.

Es gibt noch einige optionale Dinge, die aber nciht unbedingt notwendig sind. Beispielsweise URL, Zweck der Webpräsenz, Urheberrechtshinweise, Autor der Texte, Bildquellen, Art der Links zu dritten usw.

Isch habe fertisch.
 
Wenn du weitere Meinungen hören willst, solltest du in weiteren Foren nachfragen. Wenn du allerdings wirklich wissen willst, was du bei einer gewerblichen Homepage alles beachten solltest / mußt, solltest du einen Fachanwalt bemühen oder bei der örtlichen IHK mal anklopfen, die haben eigentlich für alles einen Ratgeber.
 
dank euch für die ausführliche beschreibung ... is ja doch bisl mehr als ich dachte. *verblüfft guck*
den sinn und zweck dieser transparenz wie sichtliche e mail ist mir jedoch ziemlich schleierhaft. naja - gesetz is nu ma gesetz (wie so einige in diesem land unverständlich :D :D )

vielen dank nochmal und greetzerly
 
Die sichtbare E-Mailadresse ist aus dem Grund, dass man zu Nachweiszwecken das Impressum ausdrucken kann. Außerdem kann man da nicht irgendwie faken, das heißt so tun als ob man eine E-MAil annehmen würde.
Die Mailaddi darf, um Adressensammlern aus dem Weg zu gehen, ruhig mit Leerzeichen gespickt sein. Z.B. Hans. Mustermann @ mustermann. de
 
Ich denke mal er meint diesen Teil
Unser Werkzeug stellt auch keine Rechtsberatung dar, sondern entwickelt Musterimpressen anhand eingegebener Daten. Im konkreten Einzelfall schalten Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt ein oder wenden Sie sich an ihre Standes- oder Interessensvertretung.
 
Original geschrieben von Manitou
Die sichtbare E-Mailadresse ist aus dem Grund, dass man zu Nachweiszwecken das Impressum ausdrucken kann. Außerdem kann man da nicht irgendwie faken, das heißt so tun als ob man eine E-MAil annehmen würde.
Die Mailaddi darf, um Adressensammlern aus dem Weg zu gehen, ruhig mit Leerzeichen gespickt sein. Z.B. Hans. Mustermann @ mustermann. de
Darf man die E-Mail Adresse auch als Bild einbinden?
 
Ich glaube, dass diese Fraktion auch rechtlich vernachlässigbar ist. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Sonst müßte man jede Site ja auch noch Braille-kompatibel machen. Das funktioniert schon rein technisch gar nicht, da nicht mal die Standards voll unterstützt werden.

Vielleicht ist das ja noch eine Marktlücke für Anwälte?
 
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