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signal

Guest
was kann ich eigentlich einem machen der ein foto von z.b. mir ins internet stellt, er aber keine erlaubnis dazu hat?
 
ich glaube nicht viel, z.b das fernsehen fragt dich bei einer veranstaltung auch nicht, ob es dir recht ist im tv zu erscheinen!

außer vielleicht.....

die männer mit den eisenstangen rufen! ;)
 
Du kannst das entfernen verlangen mein ich, hat wohl was mit Persönlichkeitsrecht zu tun, im Einzelfall besser gleich einen Anwalt konsultieren :D...

Erst freundlich versuchen, wenn das nicht zieht, auf die harte Tour ran an den Mann / Frau sofern möglich!
 
wenn sich jemand beschwert, musst du es entfernen. kommerziell genutzt kann das schon haariger werden. IMMER VORHER FRAGEN. KOSTET SO GUT WIE NICHTS UND IST ERFOLGVERSPRECHENDER!
 
wer in eine fernsehsendung geht, weiss wohl, das die nicht nur im radio ausgestrahlt wird ...
 
ich meine natürlich nicht bei einer fernsehsendung, sonder bein einem event, oder wenn die bösen männer mit der cammera die straße entlang laufen. (bei mtv jackass sind die köpfe von manchen zensiert, von anderen aber nicht!)
 
hm, keine ahnung, aber ich denke nicht das das sonderlich gross strafbar ist
 
bei einer massenveranstaltung kannst du doch nicht jeden vorher fragen. da ist es schlüssig, das das jeder weiss, der auf so eine veranstaltung geht. ansonsten rufe mal bei mtv an und frag die mal, wie sie das rechtlich sehen.
 
sodele,

ich hab mich erstmal ein wenig zurückgehalten, denn ich will eben nicht der alleinunterhalter sein:))))

also mit dem recht am eigenen bild ist es so eine sache, so dass man im grenzfall nicht weiß, ob es erlaubt ist, oder nicht............

grundsätzlich gehört die abbildung eines menschen diesem selbst, also über ein foto von einem selbst darf man prinzipiell bestimmen, ob es gemacht werden darf, ob und wo es veröffentlicht werden darf usw.

d.h. jedes bild von einem menschen, von dem ihr nicht wißt, ob er seine einwilligung zur abbildung gegeben hat, es (wo auch immmer) zu veröffentlichen, ist ein risiko, denn er kann sofort die unterlassung der veröffentlichung verlangen und ggf. schadenersatz oder schmerzensgeld. also ist immer vorsicht geboten mit fremden bildern oder gifs:)))

was kann man tun, wenn man ein bild von sich selbst endeckt, bei dem man die zustimmung zur veröffentlichung nicht gegeben hat..................

also nachdem das grundprinzip klar ist, gibt es natürlich auch ausnahmen..........

von jedem menschen der zeitgeschichte dürfen so viele bilder gemacht und veröffentlicht werden, so lange es nicht die privat- oder gar die intimsphäre betrifft....... (siehe soraya oder prinzessin caroline von monaco) das wird u.U. teuer:)))

jeder mensch darf darüber hinaus abgelichtet (und auch veröffentlicht) werden, wenn es bestandteil eines übergeordneten motivs ist (beispiel: ihr seid am strand und jemand fotografiert diesen und ihr seid einer unter zehn).

außerdem bei öffentlichen veranstaltungen oder aufzügen. wenn erkennbar ist, daß dort öffentlich fotos gemacht werden; dann erklärt man sich konkludent mit der teilnahme einverstanden, teil des ganzen und damit auch mit der ablichtung einverstanden zu sein.

um noch einmal auf den anfang zurück zu kommen: die grenzziehung ist im einzelfall sehr schwer und wenn es euch einmal betrifft, sprecht die leute darauf an und verlangt die kurzfristige entfernung. wenn ihr damit keinen erfolg habt, dann setzt euch mit einem anwalt eures vertrauens in verbindung und laßt euch wenigstens beraten, besser noch vertreten.

so, das war jetzt mal wieder ein salmon *schwitz*, aber ich denke, einige fragen dürften dadurch geklärt werden können:)))
 
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