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Für Selbstständige und Portalbetreiber: Künstlersozialversicherung abführen!

T

ToM80

Guest
Moin,

ich bin gerade über in einem anderem nicht öffentlichen Forum über einen interessanten und schockierenden Beitrag gestolpert:

...
Es könnte ein teurer Fehler sein, dieses Thema zu unterschätzen !
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt an Unternehmen (jeglicher Art) Ankündigungen von Betriebsprüfungen zwecks Abgaben an die Künstlersozialversicherung.
Tipp:
Das angeschriebene Unternehmen sollte unbedingt reagieren und den zugeschickten Erhebungsbogen nicht achtlos zur Seite legen oder Fristen verstreichen lassen!
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.1988 auch die Unternehmen mit in die Abgabepflicht eibezogen, die Eigenwerbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Die Künstlersozialkasse als Einzugs- und Prüfstelle war bisher bundesweit nur mit 5 bis 8 Prüfern tätig.
Seit 15.06.2007 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Prüfung der abgabepflichtigen Unternehmen jedoch an die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Somit wird jetzt zeitgleich mit der Arbeitgeberprüfung, auch die Erfassung und Betriebsprüfung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geprüft.
Sollte es zu einer Prüfung kommen, werden neben dem laufenden Kalenderjahr auch die letzten 5 Jahre geprüft!
Abgabepflichtig sind private Unternehmen und Betriebe, eingetragene Vereine und andere Personengemeinschaften. Selbst eine anerkannte Gemeinnützigkeit ändert nichts daran das Künstlersozialabgaben entrichtet werden müssen!
Das heißt ganz konkret für jeden Unternehmer, egal ob Apotheker, Optiker, Buchhändler, Reisebüro….. er ist abgabepflichtig!
Alle Rechnungen, die Ihnen zum Beispiel von Grafikern, Satzstudios etc. gestellt werden und die Gestaltung, das Layout , der Entwurf, die Idee….. für Handzettel, Flyer, Anzeigen, Werbezettel, Planen ….. in Rechnung gestellt werden- sind abgabepflichtig im Sinne der Künstlersozialversicherung!
Vollkommen unerheblich ist es, ob der Grafiker, der Homepagebastler, das Kopierstudio, der nebenbruflich tätige, der Student etc. selbst Mitglied der Künstlersozialkasse ist oder nicht!
Bis zu 50.000,00 EUR (!) Strafe zahlen Sie, wenn Sie nicht abführen! Und da auf fünf Jahre rückwirkend bei einer Betriebsprüfung geprüft wird, zahlen Sie im schlimmsten Falle die jährlichen Abgaben rückwirkend plus einer Strafe von bis zu 50.000,00 EUR!
Dies ist kein Aprilscherz, ein guter Steuerberater hat Sie sicherlich schon darauf aufmerksam gemacht.
Sie selbst sind allerdings verantwortlich für:
- die Abgabenberechnung
- die unaufgeforderte Abführung an die Deutsche Rentenversicherung
- die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnungen und Unterlagen.
Da die Beiträge bzw. Abgabesätze jedes Jahr neu festgesetzt werden und teilweise erheblich schwanken können, müssen Sie sich jedes Jahr selbst informieren!
Berechnet wird der jeweilige Abgabesatz nach dem Bruttoauftragswert der Rechnung!
Tipp:
Alle Rechnungen prüfen ob die Bezeichnungen wie „Gestaltung, Layout, Entwurf“ etc…. so formuliert werden können, das kein Bezug mehr besteht.
Ich selbst lasse nur noch „Flyer drucken“ und solche Bezeichnungen auf meine Rechnungen schreiben und bin dabei die Rechnungen der letzten fünf Jahre entsprechend ersetzen zu lassen……
...

Im Klartext heißt das, dass für jede Rechnung für Logoerstellung, Texte, usw. Abgaben für die Künsterlersozialversicherung fällig werden.
Wiedermal eine Abzocke sonder gleichen, die gleichzusetzen ist mit der GEMA Abgabe auf Verfielfältigungsgeräte und auch Speichermedien.
 
das ist ja echt hart, weißt du auch wieviel das ist? Und wie verhält es sich bei Privatpersonen? Wenn ich provat z.B. eine(n) Student/in dafür bezahle mir ein Logo zu entwerfen?

so einen bullshit habe ich ja echt noch nie gehört... Wenn mir mein Gärtner (ich habe keinen aber egal) demnächst eine Skulptur in meine Hecke schneidet muss bestimmt auch bald ne Steuer gezahlt werden...

Aber die Sache mit den Rechnung ändern ist doch quatsch. Wenn ich mir z.B. ein Layout kaufe oder ein Logo, dann will ich auch die Lizens dafür, also muss es ja in der Rechnung stehen, und nicht "ich habe nen Flyer gekauft". Sonst verkauft der Ersteller es bald weiter an jm. der es als Layout/Logo kauft...
 
Wie gesagt, ich hab das selbst nur gelesen und dachte wäre vllt. auch hier ganz interessant. Wie es sich privat verhält weiß ich nicht, auch nicht wie hoch der Betrag ist, da ich meine Logo selbst entwerfe.
Ich denke aber ein Steuerberater kann da alle Fragen zu beantworten, oder auch Bing, Google und Co.
 
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