digitale Signatur / Rechnungsstellung per Email

bine

Lounge-Member
gerade wurde ich darauf aufmerksam gemacht, das bei Rechnungsversand per Email unbedingt eine digitale Signatur vorhanden sein und die Rechnung als Anhang geschickt werden sollte, damit die Rechnung überhaupt als Urkunde gilt. Ein Prüfer kann zwar nicht unbedingt erkennen, ob eine Rechnung per Email angekommen ist und später im Hause des Kunden gedruckt wurde, jedoch hat das Fehlen einer digitalen Signatur zur Folge, das die Rechnung rechtlich nicht in Ordnung ist.

Hier zum nachlesen:

http://www.ecin.de/recht/elektronische-rechnung

und hier:

http://www.bsi.de/esig/index.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Signatur

Ich habe bisher Rechnungen als pdf im Anhang per Email verschickt und möchte ungern auf Postversand umstellen. Wie macht man das denn mit der Signatur? Mir erscheint das beim Querlesen der Linkverweise alles etwas kompliziert und eine eingängige Anleitung find ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Je länger ich mich durchs Netz zu dem Thema querlese, desto unwahrscheinlicher erscheint es mir da durchzusteigen.

Für thunderbird gibt es zur Email-Verschlüsselung ein Plugin
http://enigmail.thunderbird-mail.de/
aber soweit ich das verstehe wird hiermit die ganze mail verschlüsselt und der Empfänger kann im Gegenzug auch nur mit dem entsprechend ausgestatteten Email-Klienten diese Mail wieder entschlüssen, wer macht das schon als Kunde der eine Rechnung erhalten soll?

Bei einer digitalen Signatur muß offensichtlich ebenfalls der Kunde in den Kreis der vertrauensvollen Zertifikatsinhaber aufnehmen bzw. akzeptieren, was für diesen auch wieder eine Installation von Software und Beschäftigung mit dem Thema bedeutet. Wer will das schon. Für mich geht das doch voll an dem Sinn der Sache vorbei. Es geht ja nur um ein geringes Datenvolumen.

Ich überlege gerade, welches Urkunden-Sicherheitsrisiko denn überhaupt besteht im Gegensatz zu einer Übersendung per Post.
 
naja ich schick meine rechnungen per post und unterschrieben an die kunden.. so haben die was handfestes da und nehmen auch die sache ernst :> gibts ja spaßkeks die ne rechnung per mail gar net intressiert und somit die lage net verstehen das sie geld noch zahlen müssen..


bei ner längeren zusammenarbeit mit kunden verschick die rechnungen auch per mail als pdf datei nunja... kommt oft immer auf den kunden drauf an,, dutsn, sietsn, stammkunde etc etc. kollegen .. usw :>
 
das problem ist nicht die rechnungsstellung, sondern die absender erkennung. man möge mich korrigieren, aber bislang verlangen die finanzämter keine elektronische signatur für die rechnungsstellung, denn letztlich ist es das papier, was bei einer prüfung geprüft wird; ergo ist es egal, ob beim lieferanten ausgedruckt oder beim erwerber pp. für den kunden kann es schon wichtig sein, ob die rechnung tatsächlich vom geschäftspartner stammt.

für einige bereiche ist das anders, namentlich bei steuerberatern und rechtsanwälten, dort ist eine rechnung nur fällig, wenn die rechnung unterzeichnet ist. das ist nicht zu verwechseln mit zahlungsaufforderungen durch einen rechtsanwalt im namen eines mandanten, denn dort handelt es sich um die geltendmachung eines schadensersatzanspruchs.

im zweifel fragt euren steuerberater, aber bislang reicht eine digitale und ausgedruckte rechnung aus, wenn die buchungen belegt sind. (wie gesagt, ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber dann bitte mit fundus:))

lg Lance
 
tja, dann werd ich mich mal weiter schlaumachen.

Ich habe von einem Kunden die Rechnung eines Handy-Unternehmens zur Ansicht erhalten, die eine Signatur enthält und sich bei der Oberfinanzdirektion über die Gültigkeit bestätigen ließ.

Ein Hinweis auf www.secunet.de befindet sich dort auf dem Multisign-logo.
 
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