(c)-Zeichen gilt nicht.......

Metallica

Lounge-Member
Hi Leute!

Stimmt es eigentlich, dass ein (c)-Zeichen auf 'ner Website rein rechtlich gesehen ungültig ist???
Hab ich mal irgendwo gehört.
 
spielerei

ich würde sagen, das es so ist, aber:

eine websitegestaltung und/oder -programmierung, sowie der gesamte content sind IMMER geistiges eigentum des verfassers, so das der hinweis auf copyrights eigentlich unnötig ist. er schadet aber auch nicht, wenn man den leuten das nochmal deutlich machen will.

ich baue das auf meine eigenen seiten immer ein.

(c) 2001 | birdy | all rights reversed ... :)
 
hi,
das (c)-zeichen ist überflüssig wie ein kropf. es hat lediglich deklarierende (erklärende) wirkung, aber keine konstitutierende, sprich schaffende.
es dient zur besseren kenntlichmachung eines copyrights und schadet nicht. wie birdy sagt, sobald du der geistige urheber einer webseite bist, hast du automatisch das urheberrecht daran.

bye,
mo
 
das problem der beweislage wirst du immer haben, mit oder ohne (c). hat denn jemand ne idee, wie man die beweispflicht vereinfachen könnte?

bye,
mo
 
mirror

ich würde sagen, in dem moment, wo du die seiten irgendwo mirrorst, oder die html's oder fla's auf deinem rechner hast, ist es erwiesen, das du die gebaut hast.
 
richtig, bei flash- und php-seiten ist das eine feine sache, weil die sourcen ja prinzipiell nicht frei zugänglich sind (ausser es hackt jemand deinen server und rippt den code). problematisch wirds bei statischen html-seiten.
ich hab mal irgendwo was von hinterlegen beim notar gehört. halte das aber für quatsch, weils nicht praktikabel ist.
bye,
mo
 
das stimmt wohl, aber das kopierdatum ist ziemlich leicht zu manipulieren. und ein anwalt reicht da nicht, der muss auch notar sein, soviel ich weiss.
 
das meiste ist richtig..

was ihr geschrieben habt.

das copyright ist nur die kennzeichnung, dass man das urheberrecht hat, das im übrigen nicht übertragen werden kann, an dem man nur nutzungsrechte erteilen kann. Zwar ist der hinweis eigentlich überflüssig, aber manche leute schreckt es dennoch noch ab und bei anderen ruft es die erinnerung wach, dass das urheberrecht auch im internet gilt:))

das beweisproblem ist eigentlich recht einfach zu lösen. es muß weder ein notar noch braucht es ein rechtsanalt zu sein. maßgeblich ist allein, ob man beweisen kann, zu einem bestimmten zeitpunkt etwas bestimmtes eigenes programiert zu haben, das urheberrechtlichen schutz geniesst.

Die grenze zwischen der nutzung allgemein zugänglicher daten und deren zusammensetzung und dem entstehen neuer eigener geistiger werke ist nicht einfach zu ziehen. vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran, daß es für die musik die grenze von (ich meine es waren) drei takte für die vergleichbarkeit/den klau eines musikalischen stückes gibt. die grenze im internet ist aber in jedem fall dann überschritten, wenn jemand einen sourcecode kopiert und für eigene zwecke nutzt; erst recht wenn dann noch die grafische leistung übernommen wird. nur die farbe zu ändern oder die tabellen zu verändern reicht dazu bestimmt nicht.

der beweis, einen datensatz vorher programmiert zu haben, ist auch durch jedes förmliche beweismittel zu erbringen, neben der möglichkeit der elektronischen datenerfassung (datumsangaben). Also auch durch zeugenbeweis oder aber durch die speicherung auf cd und der weitergabe mit datumsvermerk an eine dritte person. Ein anwalt oder notar macht ja auch nicht mehr. den einzigen vorteil den ihr dabei draus ziehen könnt ist, dass dem notar oder anwalt als zeuge des datums der hinterlegung u.u. mehr beweiskraft/glaubhaftigkeit der angabe zugesprochen werden kann, als dem nachbarn von nebenan. Aber es kostet auch geld; der nachbar meist nicht:)))

wesentlich ist dabei, dass wenn ihr etwas wirklich gutes und sinnvolles eigenständiges geprogged habt und es für schützenswert haltet, dann seht zu, dass ihr den zeitpunkt der erstellung und die eigenständige herstellung im notfall beweisen könnt.

Grüße Lance
 
Zuletzt bearbeitet:
... was ja dann schon fast zu dem fall von michael im smalltalk passt. der hat nämlich nur die farben verändert ...
 
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