Hallo,
wenn ich eine Website oder ein Plakat gestalte, ist das dann nach schweizerischem Recht ein Werkvertrag oder ein Auftrag?
Ich bin im Gesetz (OR) nicht ganz schlüssig geworden, denn im OR findet sich folgender Artikel:
Die Frage, die ich mir stelle, ist eine Website oder ein Plakat ein Werk oder ist es eine Dienstleistung. Wenn es kein Werk ist, dann ist es ein Auftrag und sonst ein Werkvertrag.
Dieser Unterschied nimmt mich Wunder, da es aus rechtlicher Sicht einen Unterschied gibt, was evtl. in einem Streitfall interessant wäre zu wissen.
Bei einem Plakat bin ich mir fast sicher, dass es ein Werk ist.
THX
wenn ich eine Website oder ein Plakat gestalte, ist das dann nach schweizerischem Recht ein Werkvertrag oder ein Auftrag?
Ich bin im Gesetz (OR) nicht ganz schlüssig geworden, denn im OR findet sich folgender Artikel:
Art. 363
Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.
Die Frage, die ich mir stelle, ist eine Website oder ein Plakat ein Werk oder ist es eine Dienstleistung. Wenn es kein Werk ist, dann ist es ein Auftrag und sonst ein Werkvertrag.
Dieser Unterschied nimmt mich Wunder, da es aus rechtlicher Sicht einen Unterschied gibt, was evtl. in einem Streitfall interessant wäre zu wissen.
Bei einem Plakat bin ich mir fast sicher, dass es ein Werk ist.
THX