Abmahnung, wegen Spammens

Original geschrieben von style-guide!
@antiheld: Du solltest mal versuchen rauszubekommen, ob der Herr Abmahnungschreiber das evtl. mehrfach getan hat, Serienabmahnungen sind für den abgemahnten weitaus günstiger :D. Also, schmeiss mal google und co an, evtl. kannst du ja noch was sparen....
Würde das nicht implizieren, daß er sich dann selbst eingetragen hat?
 
@antiheld: Haste mal auf Abmahnwelle.de nachgeschaut? Da gibt es vielleicht auch Beispiele ähnlicher Art, oder Du findest sogar jemanden, der vom gleichen Anwalt angemahnt wurde. Das würde dann schon auf Serie hindeuten. In dem Falle wäre deine Position um ein vielfaches stärker.

Dabei würde dann unter Umständen sogar rauskommen, dass er sich selbst eingetragen hat (so verschafft man sich selbst sein Einkommen...). Was zwar den Tatbestand nicht verändert, jedoch ihn selbst in ein schlechtes Licht rücken würde. Vor Gericht hätte er dann schlechte Karten.
 
hm, ich verstehe nun nicht mehr ganz, wie soll denn überhaupt noch glaubhaft ein Newsletter abonniert werden können? D.h. wie soll denn der Newsletter Versender feststellen können ob die Anmeldung wirklich vom Absender kommt, um nicht in die Kostenfalle zu geraten.

Selbst wenn Jemand z.B. ein Email-Bestätigungssystem hat, so wird doch auch wenn ein Fremder den Newsletter bestellt, ersteinmal eine mail zur Bestätigungsanfrage versendet.

Womöglich ist selbst das schon nicht erlaubt.

Ich meine schon das es gut ist, wenn die Maschen eng gezogen werden um Werbung und Spamming beizukommen, aber einen möglichen rechten Lösungsweg vermisse ich in den Veröffentlichungen total.


Diese Bestätigungsanfrage wäre in diesem Fall ebenfalls eine unerwünschte und Arbeit machende mail.
 
Das Double-Opt-in ist durchaus erlaubt, da es doch sicherstellt, das kein Unfug getrieben wird und der Besteller des Newsletters auch der richtige ist. Das ist ja dann auch kein Spam und keine Werbung.

Es ist nur verboten unerlaubt Newsletter, die ja auch meistens eine Form von Werbung enthalten, zu verschicken. Für eine einmalige Mail mit der Aufforderung, die Anmeldung zum Newsletter zu bestätigen, ist meines Wissens noch keiner verurteilt worden. Die Intention zum Schutz vor unerwünschten Mails ist ja einer solchen auch nicht abzusprechen.
 
Genau, denn die Aufforderung zur Bestätigung enthält ja lediglich den Zweck und Inhalt des Newsletters, wo er herkommt, ggfs. wie oft er kommt und möglicherweise die IP Adresse und sonstige Angaben des Eintragers. Unnötige Arbeit ist mit dem Austragen nicht verbunden, da ein einfaches Nicht-Beantworten ausreicht, um die Anmeldung verfallen zu lassen. Einzig die Anmeldungsmail selbst muß der genervte User noch selbständig löschen. Dies sollte aber zumutbar sein, denn er muß ja nicht ein Webformular aufsuchen und dort gar noch einmal seine Adressdaten eingeben und läuft nicht Gefahr, daß der böse Versender daraufhin erst recht Mails an diese nun verifizierte Adresse sendet oder sie na noch dubiosere Geschäftsleute verkauft.
 
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