Abmahnfalle Onlineshop

Apoplexy

New member
Hallo,
ich habe heute einen Postbrief erhalten, wo mir angeboten wird, mein Onlineshop auf Abmahnfallen prüfen zu lassen. Für nur 400Euronen.... :whacky:

Nun hab ich heute versucht, alles mögliche im alten Shop zu verbessern.... weil man weiß ja nie. Wenn die an mir nichts verdienen, vielleicht drehen die den Spieß um, und mahnen mich ab, falls sie Fehler finden. :eek:

Deswegen hätte ich die Frage, ob ihr hilfreiche Links zum Thema für mich habt. Wenn mir jemand auch direkt auch Tipps geben kann, wäre ich dankbar.

Vorallem wüßte ich gern, ob eine Telefonnummer im Impressum stehen muß.
Und welche Angaben man sonst im Impressum zur Steuernummer machen muß (auch IHK-Mitgliedsnummer und sowas?)


Danke vorab,
Apoplexy
 
Hi Lance,
vielen Danik für deine Hilfe. Dort sind einpaar Links drin, die ich gleich durcharbeitren werde.

Impressumspflicht ist natürlich klar,- nur ob eine Telefonnnummer anbeistehen muß, glaube ich, ist noch nicht definiert.
Wozu ich jetzt auch noch keine Richtliniern gefunden habe, ist der Bereich Gewinnspielangebot auf Webseiten. Da müßtest es doch auch Richtlinien für geben...

Viele Grüße
Apoplexy
 
Hallo,
noch mal eine Frage dazu:
gibt es bei den Rechtlichen Dingen wie Angabe der Telefonnnummer auch unterschiede bezüglich Klein- oder Großunternehmer? Oder ist das alles gleich?

Danke
Apoplexy
 
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