DarkroXebi
New member
Hallo!
Letztens wollte ich einen Bekannten von mir "ärgern". Er besitzt eine Website, auf deren Startseite sich eine Kommentarfunktion befindet. Ich habe dann ein ziemlich primitiv aufgebautes "Spamscript" geschrieben, das immer weiter Kommentare mit dem Inhalt "Vielleicht solltest du eine Spam-Blockade einrichten!" eingefügt hat. Als es ca. 3000 Einträge waren und der zu ladende Quelltext ca 1,8 MB betrug, hat er das Ganze gemerkt, alle "Kommentare" gelöscht und selbst einen Kommentar mit dem Text
Nein, ich gehe nicht davon aus, dass mich darauf hinweist um letztendlich doch eine Anzeige zu machen; das traue ich ihm nicht zu und mir ist klar, dass die fünf Jahre die "maximale Strafe" darstellen. Jedoch interessiert mich jetzt, ob meine "Tat" wirklich so gravierend ist, dass sie verfolgt werden könnte oder ob das lediglich ein Fehler in der Kommentar-Funktion ist, der einfach zulässt, dass die Seite gespammt wird.
Ich bin dankbar für alle Hinweise!
Viele Grüße, Sebi.
Letztens wollte ich einen Bekannten von mir "ärgern". Er besitzt eine Website, auf deren Startseite sich eine Kommentarfunktion befindet. Ich habe dann ein ziemlich primitiv aufgebautes "Spamscript" geschrieben, das immer weiter Kommentare mit dem Inhalt "Vielleicht solltest du eine Spam-Blockade einrichten!" eingefügt hat. Als es ca. 3000 Einträge waren und der zu ladende Quelltext ca 1,8 MB betrug, hat er das Ganze gemerkt, alle "Kommentare" gelöscht und selbst einen Kommentar mit dem Text
verfasst.§ 303b
Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Die Gefahr das die Datenbank durch Flooden zerstört wird ist ebenfalls gegeben.
Somit ist der Tatbestand des Versuches erfüllt.
Nein, ich gehe nicht davon aus, dass mich darauf hinweist um letztendlich doch eine Anzeige zu machen; das traue ich ihm nicht zu und mir ist klar, dass die fünf Jahre die "maximale Strafe" darstellen. Jedoch interessiert mich jetzt, ob meine "Tat" wirklich so gravierend ist, dass sie verfolgt werden könnte oder ob das lediglich ein Fehler in der Kommentar-Funktion ist, der einfach zulässt, dass die Seite gespammt wird.
Ich bin dankbar für alle Hinweise!
Viele Grüße, Sebi.