wie war das noch mal mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht?

K

kutiku

Guest
Hi,
bild ich mir das ein, oder wurden die 6 Monate auf 24 erhöht?
 
dangäääää@style

aber ich denke, dass sollte mal ins rechtsforum verschoben werden, ich werde dann ein paar takte dazu schreiben:)))

Grüße Lance
 
ich auch

ausserdem hab ich gedacht, dass das andere forum speziell für internetrechtssachen wär...naja, aber danke, meine frage ist ja beantwortet
 
grazie:)) @DJ *grins*

also es stimmt, die gesetzliche gewähleistugnspflicht ist von sechs monaten af 24 monate verlängert worden und gilt für de verkäufer einer sache. dabei spielt die sechsmonatsfrist aber immer noch eine rolle; denn bis zum ablauf von sechs monaten wird von gesetzes wegen vermutet, das ein mangel schon bei kauvertragsschluss vorhanden war, was voraussetzung für die gewährleistungsrechte ist.

danach muss der käufer im zweifel beweisen, das der gerügte mangel schon bei vertragschluss vorhanden war und nicht erst später eingetreten ist. letzteres war aber bis zur neuregelung auch schon so.

ich hoffe, es hilft euch weiter.

Grüße Lance
 
Zurück
Oben