Urheberrecht

Mit Lizenzbedinungen ist das gemeint, was in der "EULA" (oder vergleichbares Dokument) i.d.R. bei der Installation als erlaubte Nutzungsarten festgelegt ist.
Wenn da drinne steht, man dürfe es z.B. nicht zum Download anbieten oder anderweitig unter die Leute bringen, dann verstößt Du mit dem Anbieten eines Downloads gegen ein solche Bedinung.
In wie weit das hier zutrifft, läßt sich aufgrund der nicht mehr vorhandenen Downloadmöglichkeit nicht sagen.

Wenn es keine Bestimmung ala EULA gibt, dann dürfte als Default sowas wie das BGB gelten.
Und gfs. darf der Urheber Dir persönlich die Weiterverbreitung der Software untersagen, selbst wenn die EULA dies grundsätzlich erlauben würde, oder es nicht explizit ausschließt.
 
Mit Lizenzbedinungen ist das gemeint, was in der "EULA" (oder vergleichbares Dokument) i.d.R. bei der Installation als erlaubte Nutzungsarten festgelegt ist.
Wenn da drinne steht, man dürfe es z.B. nicht zum Download anbieten oder anderweitig unter die Leute bringen, dann verstößt Du mit dem Anbieten eines Downloads gegen ein solche Bedinung.
In wie weit das hier zutrifft, läßt sich aufgrund der nicht mehr vorhandenen Downloadmöglichkeit nicht sagen.

Wenn es keine Bestimmung ala EULA gibt, dann dürfte als Default sowas wie das BGB gelten.
Und gfs. darf der Urheber Dir persönlich die Weiterverbreitung der Software untersagen, selbst wenn die EULA dies grundsätzlich erlauben würde, oder es nicht explizit ausschließt.

Ok, danke. In dem Fall trifft ja sowieso Letzteres zu und mir wird nichts anderes übrig bleiben, als den Downloadlink weiterhin zu verstecken.
 
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