Telefonnummer im Impressum

lionelCSG

New member
Hallo Zusammen!
Laut Impressumspflicht muss man ja eine Telefonnummer im Impressum seiner Webseite angeben. Dazu hätte ich zwei Fragen, vielleicht kann mir ja jemand von Euch einen Tipp geben:

1.: Gilt das auch für private, nicht-kommerzielle Webseiten?
2.: Kann man zur Angabe einer Tel.Nr. überhaupt verpflichtet werden? Ich meine, Niemand verpflichtet mich doch, einen Tel.-Anschluss zu haben. Würde diese Vorschrift implizieren, dass jeder Webseitenbetreiber einen Telefonanschluss zu haben hat?

Zur Info, ich habe tatsächlich einen Tel.-Anschluss... allerdings nur Mobiltelefon. Und ich mag halt einfach nicht meine Handy-Telefonnummer für alle im Netz preisgeben.

Danke schonmal für jeden Tipp!
 
Mach' Dir Deinen eigenen Reim darauf:
Impressumspflicht - Wikipedia
Online Werberecht - Impressumspflicht
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auch die Angabe der Telefonnummer notwendig. Das Gericht wollte sich zwar nicht festlegen, ob auch eine Faxnummer ausreichend sein könnte, ließ aber Zweifel daran erkennen.

Das OLG Hamm hingegen hielt eine Telefonnummer nicht für notwendig. Welche Auffassung sich langfristig durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Daher empfiehlt es sich, stets auch eine Telefonnummer anzugeben. Für "kleine" Websitebetreiber kann dies wenig verlockend sein, wenn lediglich ein auch privat genutzter Telefonanschluss vorhanden ist. Eine Alternative hierzu bieten z.B. Sekretariatsdienste, deren Nummer im Impressum angegeben werden könnte. Einige dieser Anbieter bieten gleichzeitig eine Faxnummer an. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie über die angegebene Nummer zu den üblichen Geschäftszeiten jedenfalls insofern erreichbar sind, als dass Sie von dem Anruf zeitnah erfahren und ggf. zurückrufen können.

Als weitere Möglichkeit kann z.B. ein Kontaktformular in die Website eingebaut werden. Das OLG Hamm hielt in der genannten Entscheidung eine Anfragemaske anstelle der Telefonnummer für ausreichend.
 
Hier noch eine Ergänzung besonders im Hinblick auf den Punkt 'private, nicht-kommerzielle Webseiten':

Für die Betreiber der vielen „privaten“ Webseiten, die auch nicht über Werbung finanziert sind, besteht die einzige “Verbesserung” der Neuregelung darin, dass Sie ab dem 1.3.2007 keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse mehr anzugeben haben. Von einer Impressumspflicht völlig freigestellt, sind sie indes nicht.
aus neuregelung-der-impressumspflicht. Hier gibt es dann noch weiterführende Links.
 
Vielen Dank für die blitzschnellen Antworten. Die Info war auch genau das, was ich gesucht hatte. So wie es aussieht scheint da in der Rechtssprechug wohl auch das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Ich warts mal ab und bleibe vorsichtig =)

Ciao, Lionel
 
Hi Lionel,

das kann ich gut nachvollziehen.
Wenn man bei web.de ein freemail-Account eröffnet, bekommt man gratis eine 01212-Telefonnummer für Voice und Fax-Nachrichten. vllt. wär das ne Alternative.
 
Die letzten drei Antworten haben, meiner Ansicht nach, nix im Forum Internet & Recht zu suchen...
Vielen Dank für euer "Gehör"...
 
@bine:
Ich weiss es nicht, aber ich denke, es müsste sich um eine identifizierbare Nummer handeln...
...und ich bin mir nicht sicher, das oben genannte Version ausreicht.
Falls ich da falsch liege, dann entschuldige bitte und lese meinen Post wie folgt:
Die letzten zwei Antworten haben, meiner Ansicht nach, nix im Forum Internet & Recht zu suchen...
Vielen Dank für euer "Gehör"...
 
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