Rechtsvorschriften für Arzt-Homepage

anna55

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Unter der Überschrift "Internetpräsenz oft fehlerhaft / Stichprobe mit 162 Homepages von Ärzten untersucht" berichtete heute die Ärzte Zeitung:

Unter Ärzten besteht Unsicherheit über Angaben, die auf ihrer Praxis-Homepage stehen dürfen. Experten raten, den Internetauftritt von Webdesignern erstellen zu lassen, die Erfahrungen mit Homepages im Medizinbetrieb haben.

"Die Homepage ist ein wichtiger Bestandteil der Praxis. Sie erfordert soviel Ernsthaftigkeit und Professionalität wie die Steuererklärung", sagt Dr. Peter Müller von der Stiftung Gesundheit. Die Hamburger Stiftung hatte in einer bundesweiten Stichprobe herausgefunden, dass bei 45 Prozent von 162 Praxis-Websites das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) genügte.

Viele Ärzte haben sich bei der Stiftung erkundigt, worauf sie bei ihrem Internetauftritt achten müssen. Pauschale Aussagen, die den Ärzten Rechtssicherheit geben könnten, sind laut Müller aber schwierig. Neben dem TMG sind für eine Homepage diverse Richtlinien und Gesetze zu beachten, etwa Datenschutzrichtlinien, Heilmittelwerbegesetz oder Wettbewerbsrecht.

Auf jeden Fall beachten müssen Ärzte das TMG, das bestimmte Informationen festschreibt, die "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" sind. Die Ärztekammer Hamburg berichtet nur von ein bis zwei Nachfragen von Ärzten pro Woche zu diesem Thema. Angesprochen wird dabei oft die zu veröffentlichende E-Mail-Adresse, da manche Ärzte keine E-Mail in der Praxis haben und deshalb auf Nachfragen nicht sofort reagieren können. Die Ärztekammer rät zu einem Zusatz, dass Nachfragen nur unregelmäßig beantwortet werden.

Auf der Seite der Ärztekammer Hamburg sind Rechtsvorschriften für Arzt-Homepages aufgelistet.
 
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