Neues Verbraucherrecht ab Mitte Juni 2014

SteelWheel

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Hallo jswelt'ler,

einer meiner Partner hat mir eine sehr informative E-Mail zugestellt, welche bei mir ein "ohaaaa" auslöste und u. U. der eine oder andere davon selbst noch nichts mitbekommen hat (bislang) oder es - wie ich - dann wieder "auf die lange Bank" geschoben hatte. Kurzum: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 wird aktiviert in nationalem Recht.

Besonders Online-Händler müssen spätestens dann ihre Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ihre Internetportale an die neuen Regeln anpassen. Reagieren sie nicht, drohen ihnen Kostennachteile und Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände. Die Änderungen betreffen nahezu jeden, der mit Verbrauchern Geschäfte macht.

Für diejenigen, die ihre Angebote bisher noch nicht angepasst haben, besteht also dringender Handlungsbedarf!

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Neues Widerrufsrecht
  • Widerrufsfrist = 14 Tage (europaweit vereinheitlicht)
  • neue Musterwiderrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular (europaweit vereinheitlicht)
  • auch telefonischer Widerruf möglich (zwingende Angabe Telefonnummer)
  • kein Rückgaberecht statt Widerrufserklärung mehr
  • Rückerstattung an Verbraucher bei Widerruf binnen 14 Tagen mit dem gleichen Zahlungsmittel



Neue Pflichtinformationen für den Verbraucher
  • Verbraucher muss auf sämtliche Kosten hingewiesen werden und dies durch "Button-Lösung" bestätigen
  • Informationen über Lieferbeschränkungen (z.B. Lieferung nur in bestimmte Länder der EU)
  • Informationen über Einschränkungen bei Zahlungsarten
  • zwingende Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer (Kosten dürfen nicht höher sein als der Grundtarif )
  • Versandkosteninformation und konkrete Information über Liefertermin ist Pflicht
  • bei unbefristeten Verträgen und Abo-Verträgen müssen zwingend Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen angegeben werden
  • Verbot von voreingestellten Zusatzleistungen

ACHTUNG bei digitalem Content
Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Bezug von digitalen Gütern (Downloads, MP3, eBooks usw.) wird jetzt auch im Gesetz ausdrücklich geregelt: Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Unternehmer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des vorab ausführlich informierten Verbrauchers mit der Ausführung des Vertrags beginnt (z.B. den Download zulässt oder den bereit gestellten Online-Zugang nutzt). Aber: Das Vertragsverhältnis ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vorab umfassend über alle Vertragsdetails informiert wurde und diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dazu gehört auch die Aufklärung darüber, dass gerade kein Widerrufsrecht besteht!

Obige Information stammt von der Firma Micropayment - ich bedanke mich für die Zusendung dieser und teile dies auf diesem Wege (ohne Anspruch auf das Urheberrecht).

Im Sinne rechtssicherer Geschäfte und nicht weiterer, unnötiger Abmahnwellen ist dieses Topic "fyi". ;)

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine aufgeschnappt zu haben, dass nochwas neu geregelt wird: Nämlich dass der Verbraucher beim Widerruf trotzdem die Rücksendeversandkosten trägt. Oder so ähnlich.
 
Da kann ich zum aktuellen Stand noch nichts sagen - spätestens mit dem Tag der Aktivierung wird es auch in den Medien zur Sprache kommen und dann wird es bestimmt eine ansehnliche Grafik bei der "tagesschau" o. ä. geben, die auf so eine Feinheit nochmal gezielt hinweist. Einen Blick in die originale Gesetzesvorlage habe ich noch nicht gewagt (Zeitmanagement ist ein Fluch).
 
In der aktuellen c't 12 ab Seite 148 steht auch etliches dazu.
Meine Annahme mit den Versandkosten war leider richtig. Die gehen auf den Verbraucher.
 
Ja, hat sich - auch ohne Zeitung - bereits bestätigt und ich habe ein paar sehr logische Fälle als Muster erhalten. Die c't schaue ich mir gleich an ... thx!!
 
Sooo ... heute war es dann soweit - auch bei mir. Das neue EU-Recht mit seinen durchaus nachvollziehbaren wie sinnvollen Neuregelungen ist in meinen - mal wieder - abweichenden Betrieb integriert. Da sich aktuell noch kein User beschwert hat, gehe ich davon aus, dass die Formulierungen a) ohne Tippfehler, b) verständlich wie c) vollständig sind (keine Konserve verwendet - Eigenwort!). Selbst ein paar Verkäufe meines Digitalgutes gab es bereits ... ! :D Leider gibt die Neuregelung noch keine Handhabe oder Richtlinie für (bestimmt noch aufkommende) Sonderfälle an - hier werden sich Anwälte, Richter und Hobbyjuristen (yeah!) bestimmt wieder ihre kleine Schlacht in dieser absehbaren Grauzone liefern. Fakt jedenfalls: Haken ist dran ... weiter geht's! Sollte sich hier aber noch was abzeichnen in puncto "erste Folgeurteile" etc., wäre es klasse, wenn ihr die - wenn ich es nicht schon getan habe - hier erwähnen könntet (möglichst mich Nachweisen, Urteilen, Aktenzeichen - kurz: Link! ^^). Euch allen einen sonnigen Nachmittag.
 
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