anna55
Moderator
Hat zwar nicht direkt mit Internet zu tun, aber da einige Leute hier eigene Läden haben, ist dies sicher von Interesse:
Seit dem 1. Januar 2007 müssen auch als E-Mail verschickte Geschäftsbriefe bestimmte Angaben des Unternehmens aufweisen. Sind die Angaben unvollständig oder fehlen sie ganz, droht nicht nur ein Zwangsgeld. Zurzeit haben sich offensichtlich auch einige „Abmahner“ daran gemacht, fehlerhafte Angaben in E-Mails anzugreifen. Einige Medien, so heute die Rhein-Main-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, haben darauf bereits verschiedentlich hingewiesen. Weitere Einzelheiten einschließlich einer Auflistung der erforderlichen Angaben findet Ihr z.B. auf der Webseite der IHK Wiesbaden.
Gruß Anna
Seit dem 1. Januar 2007 müssen auch als E-Mail verschickte Geschäftsbriefe bestimmte Angaben des Unternehmens aufweisen. Sind die Angaben unvollständig oder fehlen sie ganz, droht nicht nur ein Zwangsgeld. Zurzeit haben sich offensichtlich auch einige „Abmahner“ daran gemacht, fehlerhafte Angaben in E-Mails anzugreifen. Einige Medien, so heute die Rhein-Main-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, haben darauf bereits verschiedentlich hingewiesen. Weitere Einzelheiten einschließlich einer Auflistung der erforderlichen Angaben findet Ihr z.B. auf der Webseite der IHK Wiesbaden.
Gruß Anna