Markenrechtsverletzung

bine

Lounge-Member
moin moin :)

heute bekamen wir Post von einem Mitbewerber. Wir hätten einen geschützen Begriff auf unserer Website verwendet und sollen diesen bis zu einer genannten Frist entfernen.

Mit unserer Website stehen wir direkt auf der ersten Seite bei google unter demjenigen welcher sich den Markennamen hat eintragen lassen. Klaro das dem das nicht gefällt.

Hier zum Verständnis ein fiktives Beispiel:
lampendiscount.de ist der geschütze Name
Wir verwendeten z.B. Lampendiscount-Elbe.de

Nun sollen wir alles was sich lampendiscount nennt aus dem Netz nehmen.

Wir haben unsere Domain geändert in lampen.elbediscount.de und
auch im Inhalt der Website steht jetzt nichts mehr von lampendiscount im Zusammenhang sondern immer Lampen Elbediscount.

Ist das nun markenrechtlich wohl ausreichend?

Desweiteren wird ja der Eintrag Lampendiscount-Elbe.de bei google wohl nicht innerhalb der Frist verschwinden.

Darf man hier eine Info und Weiterleitung hinterlassen. z.B. Wir sind umgezogen nach lampen-elbediscount.de ?
 
Moin,

ich mag drauf wetten, dass es sich dabei nicht um einen Markennamen sondern eine Wortbildmarke handelt. Damit verstößt ihr meines wissens nicht gegen irgendwelche Regeln.
Ich würde das ganze auf jedenfall per Anwalt prüfen lassen.
Unter AdWords kann man sogar mit fremden Marken werben, solange man die im Sortiment hat (s. auch http://www.jurablogs.com/de/fremde-marken-als-suchwoerter-bei-google-adwords).
Was die Umleitungsmitteilung angeht, sollte das eigentlich durch aus ok gehen und mit der Umbenennung der Domain solltet ihr ebenfalls genügend getan haben um nicht mehr im Fokus zu stehen.
Aber wie gesagt, IMHO hättet ihr auch alles so lassen können wie es war. Aber ich bin kein Jurist und kann mich nur auf meine Erfahrungen dort berufen.
 
Ob ein Begriff geschützt ist oder nicht, kann man leicht auf der Webseite vom Patentamt nachschauen.

Was da rauskommt und wie es sich dann allerdings verhält mit dem Begriff, wenn man ihn z.B. schon länger einsetzt, als der Registrierungstermin dort angibt, kann ich gar nicht abschätzen.
Wenn der Begriff tatsächlich geschützt ist und die Ansprüche deshalb gerechtfertigt, dann kann der Inhaber meines Wissens lediglich verlangen, dass man selbst aufhört diesen Begriff zu nutzen. Ob Google oder andere Quellen dann immer noch unter diesem Begriff auf euch verweist, ist nicht euer Problem (es sei denn ihr bezahlt den Dienstleister für die Verlinkung - Beispiel Adwords)

Wenn es zunächst mal nur ein Schreiben von der Firma ist, ohne Anwalt dahinter, dann könnte es mit dem Runternehmen des Begriffes durchaus getan sein. Eventuell empfiehlt sich auch hier anwaltlicher Rat, um abschätzen zu können, ob die Maßnahmen überhaupt notwendig oder ausreichend sind/waren.
Also vielleicht mal den Lancelot kontaktieren, der müßte isch mit sowas auskennen.
 
Ich würde empfehlen solche Fälle immer zuerst von einem Anwalt prüfen zu lassen, bevor man handelt. Dies spart einem viel Stress und Nerven.
Sofern das Schreiben nicht von einem Anwalt verwasst wurde, würde ich fast davon ausgehen, dass da jemand versucht durch die Unwissenheit anderer Geld zu machen.

Aber ich bin kein Anwalt --> daher prüfen lassen.
 
WIESO registriert du dich, nur um irgendwelche alten Beiträge wieder auszubuddeln? Wieso? :confused:

PS: versteh mich nicht falsch, das ist nicht böse gemeint; aber ich finde das seeehr seltsam...
 
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