bine
Lounge-Member
moin moin 
heute bekamen wir Post von einem Mitbewerber. Wir hätten einen geschützen Begriff auf unserer Website verwendet und sollen diesen bis zu einer genannten Frist entfernen.
Mit unserer Website stehen wir direkt auf der ersten Seite bei google unter demjenigen welcher sich den Markennamen hat eintragen lassen. Klaro das dem das nicht gefällt.
Hier zum Verständnis ein fiktives Beispiel:
lampendiscount.de ist der geschütze Name
Wir verwendeten z.B. Lampendiscount-Elbe.de
Nun sollen wir alles was sich lampendiscount nennt aus dem Netz nehmen.
Wir haben unsere Domain geändert in lampen.elbediscount.de und
auch im Inhalt der Website steht jetzt nichts mehr von lampendiscount im Zusammenhang sondern immer Lampen Elbediscount.
Ist das nun markenrechtlich wohl ausreichend?
Desweiteren wird ja der Eintrag Lampendiscount-Elbe.de bei google wohl nicht innerhalb der Frist verschwinden.
Darf man hier eine Info und Weiterleitung hinterlassen. z.B. Wir sind umgezogen nach lampen-elbediscount.de ?
heute bekamen wir Post von einem Mitbewerber. Wir hätten einen geschützen Begriff auf unserer Website verwendet und sollen diesen bis zu einer genannten Frist entfernen.
Mit unserer Website stehen wir direkt auf der ersten Seite bei google unter demjenigen welcher sich den Markennamen hat eintragen lassen. Klaro das dem das nicht gefällt.
Hier zum Verständnis ein fiktives Beispiel:
lampendiscount.de ist der geschütze Name
Wir verwendeten z.B. Lampendiscount-Elbe.de
Nun sollen wir alles was sich lampendiscount nennt aus dem Netz nehmen.
Wir haben unsere Domain geändert in lampen.elbediscount.de und
auch im Inhalt der Website steht jetzt nichts mehr von lampendiscount im Zusammenhang sondern immer Lampen Elbediscount.
Ist das nun markenrechtlich wohl ausreichend?
Desweiteren wird ja der Eintrag Lampendiscount-Elbe.de bei google wohl nicht innerhalb der Frist verschwinden.
Darf man hier eine Info und Weiterleitung hinterlassen. z.B. Wir sind umgezogen nach lampen-elbediscount.de ?