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In Deutschland ist alles geordnet...

*würg* und da gibts so viele davon.
Oder die Camper, die sich in Jahrelanger Wochenendarbeit ihre Parzelle dekorieren und mit der Nagelschere das Stückchen Rasen pflegen, welches sie dem sandigen strandnahen Boden abgerungen haben.
Da tret mal drauf, wenn du als Kind deine Ferien im Wohnwagen nebenan verbringst. Verstösst du sofort gegen § 93 Artikel 4 Abs. 3 und wirst von den ach so friedlichen Bewohnern traktiert.
Kein Wunder wenn bei denen am nächsten Tag zufällig die Vorzeltleinen durchgeknipst sind. Das war bestimmt der Nachbar mit den Rosenhecken, den der ja sowieso nicht mag, weil seine Rosenblätter immer auf seine Parzelle fallen.
Ne also das geht doch nicht.
 
bine schrieb:
Da tret mal drauf, wenn du als Kind deine Ferien im Wohnwagen nebenan verbringst. Verstösst du sofort gegen § 93 Artikel 4 Abs. 3 und wirst von den ach so friedlichen Bewohnern traktiert.
Kein Wunder wenn bei denen am nächsten Tag zufällig die Vorzeltleinen durchgeknipst sind. Das war bestimmt der Nachbar mit den Rosenhecken, den der ja sowieso nicht mag, weil seine Rosenblätter immer auf seine Parzelle fallen.
Liest sich wie "Selbsterfahren". :D
Hoffentlich nicht traumatisch hängengeblieben... ;)
 
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu unterlassen.

wo gibts denn da noch erholung, muss doch ständig aufpassen das ich nicht gegen eine Verordnung verstosse.
 
4.5. Die Errichtung von ortsfesten Badebecken ist nicht gestattet. Ein transportables Badebecken mit einem max. Durchmesser von 3,60 m kann über den Sommer aufgestellt werden. Das Wasser ist zum Gießen zu verwenden.
Was denn nun?
Badebecken? Gießbecken? Irre!
 
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