Einleitung

mo

Administrator
Teammitglied
So, willkommen im neuen Forum "Internet & Recht". Hier diskutieren wir sämtliche Fragen, die irgendwie im Zusammenhang mit Recht, Verträgen, Lizenzen und anderen lästigen Problemen stehen.
Gesagt werden muss, dass hier keine Rechtsberatung angeboten wird / werden darf. Alle Posts sind als Meinung des Autors zu verstehen, die in keiner Weise bindend aufgefasst werden darf.
Hier wird ein unverbindlicher Meinungs- und Erfahrungsaustausch angestrebt, jegliche Haftung für Tipps und Postings wird von meiner Seite aus, wie auch von allen anderen Postenden, abgelehnt. Letztlich handelt es sich hier um nichts anderes, als eine Plattform zum Meinungsaustausch, wie auch in vielen Newsgroups und anderen Foren angeboten.

Als Fragen könnte ich mir z.B. vorstellen:
Muss ich als 16jähriger ein Gewerbe anmelden, wenn ich mit Webdesign Geld verdiene?
Was kann ich tun, wenn mein Kunde nicht zahlt?
Wie sieht ein Vertrag über Webspace-Miete aus?
Unter welchen Bedingungen kann ich Kunden von mir programmierte Software zur Verfügung stellen?
Darf ich Bilder von fremden Webseiten kopieren?
usw.
usw.

Also dann, Ihr Knackis :D
Haut rein,
mo
 
Das ging ja mal fix. Alle Achtung, Mo.

Na dann mal ran an die Buletten.

Ähhhmmm, handelt es sich hier wirklich um eine "reine" Rechtsberatung? Solltest Du vielleicht noch ändern.

Gruß

Manitou
 
Zuletzt bearbeitet:
eine suuuuper idee diese neue sektion.

die rechtlichen aspekte im internet sind ja (leider) auch total wichtig.

bin schon gespannt wie sich die threads hier entwickeln.
 
nun denn ...

also, rechtsberatung darf das hier gar nicht sein ... ich will es nur nochmal gesagt haben ...

aber zum thema:

also, was meine kunden immer stark interessiert, ist die steuerliche handhabung von ausgaben für websites. ich weiss, dass websites steuerlich abschreibbar sind, auf mehrere jahre hin. eine website hat sogar eine "verfallzeit", nach der sie aktualisiert werden darf, kann, muss. das wird dann steuerlich berücksichtigt.

aber es wäre cool, wenn lance das mal untermauern könnte, falls das thema auch in seinen wissensbereich fällt. (es gibt eine kanzlei in münchen, die sich ausgiebig mit diesem thema befasst hat!)

also, ich glaube, das viele leute das wissen möchten.

greetz,

birdy
 
Hai Leute

es freut mich, dass die idee eine gute und so schnelle resonanz gefunden hat.:))

Etwas grundsätzliches vielleicht noch vorweg: eine rechtsberatung darf und soll dies hier nicht sein; und ich denke auch nicht, dass mo es so gemeint hat. Die unterscheidung der rechtsberatung von rechtstipps und hilfeleistung in allgemeinen rechtlichen und wiederkehrenden fragen liegt in dem schönen begriff des "Einzelfalles". Also ein rat oder gar beratende hilfestellung in rechtlichen fragen auf einen konkreten einzelfall bezogen ist eine rechtsberatung, die (entgeltlich) nur von den im rechtsberatungsgesetz genannten personen auf den beschränkten gebieten erfolgen darf. Einzig ein rechtsanwalt darf auf allen rechtlichen gebieten rechtsberatung durchführen, muß hierfür aber ein entgelt nehmen.

In diesem forum kann ich daher ganz konkrete rechtliche fragen auf den einzelfall bezogen nicht beantworten; also etwa die bitte, check doch mal meine seite rechtlich durch, oder darf ich von der fa. xy deren werbespruch übernehmen. Aber ich kann auf allgemeine fragen eine antwort oder hilfe geben, soweit ich mich dazu kompetent und in der lage fühle und ich kann ein wenig darauf achten, was ihr für tipps gebt.

Dabei helfe ich euch gern.

so, bei der ersten frage habt ihr natürlich einen bereich (steuerrecht) erwischt, der leider nicht zu meinen haupttätigkeitsbereichen zählt;

aber das problem der besteuerung der werbeausgaben ist ein komplexeres (insbesondere da der gesetzgeber nicht nur in diesem jahr in erheblichem maße immer wieder neue ideen für änderungen in der steuerlichen abschreibung hat und daher ständig die maßstäbe und grundlagen wechseln. Zudem haben viele kunden unterschiedlichste betriebs- und ggf. gesellschaftsformen, so daß die tatsächlichen abschreibungsmöglichkeiten und -wege vielfältig sein können. Daher solltet ihr bei euren hinweisen zu steuerlichen möglichkeiten vorsichtig sein, wenn ihr werbezwecken abschreibungsmöglichkeiten herausstellt. Denn u.U könntet ihr euch regreßpflichtig machen, wenn das finanzamt die sache mal wieder anders sieht (kommt leider öfter vor als man denkt);außderdem ist der kunde dann womöglich auch noch sauer:))

Wenn man auf steuerliche aspekte hinweist, sollte man das immer einschränkend tun, also etwa mit dem hinweis "ggf. steuerbegünstigt" oder "möglichkeit steuerlicher abschreibung" etc. und in jedem fall darauf hinweisen, daß der kunde details mit seinem eigenen steuerberater abstimmen sollte.

Ich hoffe, es hilft euch erstmal weiter.

Grüße Lance
 
Zuletzt bearbeitet:
@lance:

das hört sich professionell an! jetzt weicht meine anfängliche sorge langsam aber sicher. im prinzip hast du meine bedenken ja auch bestätigt, ich konnte da natürlich nur nicht so detailliert drauf eingehen, weil ich einfach kein jurist bin.

aber ich denke nun, das unser neues rechtsforum hiemit - und mit dir als profi - seine daseinsberechtigung gefunden hat.
 
Ich kann Birdy da nur zustimmen und meine anfangs geäußerte Meinung nochmal wiederholen.

Lance ist ein Profi, das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn er ist unser Firmenanwalt, und ich halte große Stücke auf ihn.

Ich denke das hat er mit seinen ersten Äußerungen auch bekräftigt.

Deshalb freue ich mich, das die neue Abteilung enstanden ist, und wie man sieht, sich auch des regen Interesses erfreut.

Ich hoffe das mancher sich in diesem Teil des Forums auch Anregungen und Hilfen für seine tägliche Arbeit holen kann.

Ich persönlich empfinde die Einrichtung des Bereiches Internet & Recht als eine Bereicherung für das Forum.

Liebe Grüße

Manitou
 
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