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Download/Wiedergabe Musik sample

bine

Lounge-Member
hi,
habe auf einer Klingeltonseite ein Sample eines Sounds gefunden, den ich gebrauchen kann. Es handelt sich um eine kurze Anspielung des Songs.
Was muß ich tun um so einen auf meiner Website abspielen zu können?
 
Das aufnehmen des files an sich kann man mit verschiedenen Programmen vornehmen, die online Radio mitschneiden. Dies ist nur für private Zwecke erlaubt. Man durfte ja auch schon immer Kassetten aus Radio-Sendungen anfertigen. Aber so einen Mitschnitt oder auch nur einen Teil davon auf ner Website zu veröffentlichen ist wahrscheinlich nicht erlaubt. Ich frage mich nur, wieso die Klingeltonseiten-Betreiber das dürfen. Na ja, das wär wohl eher dann eine Frage im Interntet-Rechtsbereich.
 
bine schrieb:
Das aufnehmen des files an sich kann man mit verschiedenen Programmen vornehmen, die online Radio mitschneiden. Dies ist nur für private Zwecke erlaubt. Man durfte ja auch schon immer Kassetten aus Radio-Sendungen anfertigen. Aber so einen Mitschnitt oder auch nur einen Teil davon auf ner Website zu veröffentlichen ist wahrscheinlich nicht erlaubt. Ich frage mich nur, wieso die Klingeltonseiten-Betreiber das dürfen. Na ja, das wär wohl eher dann eine Frage im Interntet-Rechtsbereich.
http://www.gema.de/kunden/
 
Ja, danke Albu, ziemlich naheliegend hier nachzusehen.

hier hab ich mir mal die verschiedenen PDF angesehen. http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/prelistenings.shtml

hm, ein Adventskalender ist wohl keine Website im Internet, die Electronic-Commerce zum Gegenstand hat, so wie es in der PDF Tarif VR-W 2 genannt ist.

Auch die Beschreibung der Musiknutzung aus dem Infoschreiben trifft nicht zu, da hier kein Vertrieb von Trägern mit Musikwerken im Internet vorliegt, bei dem sich der Nutzer diese über ein Shopping-System kaufen kann.

VR-W1 beschreibt die Nutzung vom Gema Repertoire auf privaten Websites zu präsentationszwecken, welche ebenfalls kostenpflichtig ist. Da aber der Adventskalender für die Dauer des Erscheinens Bestandteil einer kommerziellen Website ist, die jedoch nichts mit dem Vertrieb von Musik zu tun hat, finde ich auch hier keinen Ansatzpunkt.

Auch über die FAQ komme ich nicht weiter.

Nun, ich werde die Leute mal fragen welche Regelung denn in diesem Fall Gültigkeit hat.
 
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