SteelWheel
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... hi folks! Ich mutiere wohl zum Rechtspfleger ...
Falls es für wen neu ist, bitte handeln!
Plot: Ab dem 01. Februar 2017 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler. Grundsätzlich muss jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Verträge schließt und eine Webseite unterhält und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die Informationspflichten erfüllen. Von der Verpflichtung sind lediglich die Unternehmer ausgenommen, die bis zum 31.12.2016 nicht mehr als 10 Beschäftigte hatten. Der jeweilige Hinweis muss "leicht zugänglich" erfolgen.
Link: Dr. Bahr
Plot: Ab dem 01. Februar 2017 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler. Grundsätzlich muss jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Verträge schließt und eine Webseite unterhält und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die Informationspflichten erfüllen. Von der Verpflichtung sind lediglich die Unternehmer ausgenommen, die bis zum 31.12.2016 nicht mehr als 10 Beschäftigte hatten. Der jeweilige Hinweis muss "leicht zugänglich" erfolgen.
Link: Dr. Bahr
