Hallo,
ich hab mal ne frage zur Rechtslage bei nicht Jugendfreiem Seiteninhalt. Ich habe einen Onlineshop programmiert und meine kunde möchte unter anderem auch "Horrorfilme" verkaufen, die erst ab 18 zugelassen sind. Nun geht es mir darum, ob es reicht von dem, bei der Registrierung angegebenen Geburtsdatum auszugehen oder ob der Kunde einen anderen Nachweis für seine Volljährigkeit erbringen muss.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
MFG sky-frog
ich hab mal ne frage zur Rechtslage bei nicht Jugendfreiem Seiteninhalt. Ich habe einen Onlineshop programmiert und meine kunde möchte unter anderem auch "Horrorfilme" verkaufen, die erst ab 18 zugelassen sind. Nun geht es mir darum, ob es reicht von dem, bei der Registrierung angegebenen Geburtsdatum auszugehen oder ob der Kunde einen anderen Nachweis für seine Volljährigkeit erbringen muss.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
MFG sky-frog