18er check - mach ich mich strafbar?

sky-frog

New member
Hallo,
ich hab mal ne frage zur Rechtslage bei nicht Jugendfreiem Seiteninhalt. Ich habe einen Onlineshop programmiert und meine kunde möchte unter anderem auch "Horrorfilme" verkaufen, die erst ab 18 zugelassen sind. Nun geht es mir darum, ob es reicht von dem, bei der Registrierung angegebenen Geburtsdatum auszugehen oder ob der Kunde einen anderen Nachweis für seine Volljährigkeit erbringen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

MFG sky-frog
 
Das ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit, die Du unbedingt mit einem Anwalt abklären solltest.
Es wurde von irgendeinem OLG verboten, das Alter anhand des Ausweises checken zu lassen.
Das läuft über Bankontendaten oder ähnliches.
Und nur eine Tickbox mit "Ja, ich bin über 18" wird schon gar nicht reichen.
 
via DHL und Deutsche Post kann man Ware verschicken lassen, so dass ein Altersnachweis bei Übergabe erbracht werden muss, macht amazon z.B. auch so, das ist nach meinem Kenntnisstand das rechtlich einzig 100%ig sichere.
 
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