Briefgeheimnis für eMails?
Laut Art. 10 Abs. 1 GG sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich, d.h., dass Briefe, Telefonate etc. nicht von Dritten eingesehen bzw. abgehört werden dürfen. Verstöße sind nur zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes zulässig.
Wie sieht die ganze Sache aber bei eMails aus? Natürlich ist der Straftatbestand der Computersabotage erfüllt, wenn ich, z.B. über das Internet, ohne sein Wissen auf den Rechner einer anderen Person zugreife und seine dort gespeicherten eMails lesen würde. Was ist aber, wenn ich über Benutzernamen und Passwort in den eMail-Account von jemanden gehe und ohne sein Wissen und seine Zustimmung seine eMails lese? Ich konnte dazu weder im GG, noch im BDSG oder sonstwo im Internet etwas zu finden...
Zum Abschluss will ich nur nochmal erwähnen, dass es mir nicht darum geht, mich irgendwie auf eine eventuelle (?) Straftat vorzubereiten
mein Interesse ist rein informativ!
Gruß,
Colja
"Es ist mir egal wer dein Vater ist - so lang ich hier am Angeln bin, läuft hier niemand über's Wasser!"
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